Standards sind gut. Man muss sie aber nicht immer wieder neu erfinden. Unseren Mandanten bieten wir daher einen besonderen Formular-Service.
Sofern Sie uns mit der Lohnbuchführung für Ihr Unternehmen beauftragt haben, sollten Sie die folgenden Formulare nutzen, um uns die Personaldaten von neuen Mitarbeitern zu übermitteln.
Personalbogen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Personalbogen für geringfügig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Personalbogen für kurzfristig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ist in Vorbereitung