Förderung des Mietwohnungsneubaus

25.05.2016 – Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern. Hier-zu hat sie einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt, mit dem eine neue Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden soll.

Die wesentlichen Eckpunkte: Begünstigt werden soll die Anschaffung oder Herstellung neuer Gebäude oder Eigentumswohnungen, soweit sie mindestens zehn Jahre nach deren Anschaffung oder Herstellung zu Wohnzwecken entgeltlich überlassen wer-den. Ein Verstoß gegen die Nutzungsvoraussetzung führt zur rückwirkenden Versagung der Sonderabschreibung. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu 10 % betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu 9 % sein. Somit können innerhalb dieses Begünstigungszeitraums mit der „normalen“ Abschreibung insgesamt bis zu 35 % der Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 1. 1. 2016 und dem 31. 12. 2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wird. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Die Sonderabschreibung ist begrenzt auf maximal 2.000 € je Quadratmeter Wohnfläche. Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: Hier ist die Förderung auf solche Baumaßnahmen begrenzt, bei denen die abschreibungs-fähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zudem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Woh-nungsmärkten gelten. Dies sind ausgewiesene Fördergebiete, welche an die Mietenstufen des Wohngelds (Mietenstufen IV bis VI) anknüpfen sowie Gebiete mit Miet-preisbremse und mit abgesenkter Kappungsgrenze.

Hinweis: Das Gesetz muss noch das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Auch steht das Gesetz in beihilferechtlicher Hinsicht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.