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Tätigkeitsfelder
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Rechtsgebiete im anwaltlichen Bereich:
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Beratungsgebiete im steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich:
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Arbeitsrecht
Die Kanzlei bolwindokters beschäftigt sich - überwiegend aus der Sicht des Arbeitgebers - mit allen Facetten der Begründung, laufenden Administration und Beendigung (z.B. durch eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag) von Arbeitsverhältnissen.
Da es (leider noch) keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts (z.B. ein Arbeitsgesetzbuch) gibt, finden sich die arbeitsrechtlichen Vorschriften aktuell in den unterschiedlichsten Gesetzen, z.B.:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insb. §§ 611 ff. BGB, Dienstvertrag
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Mitbestimmungsgesetz
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
- Gewerbeordnung (GewO) - insbes. §§ 105ff. GewO
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die überwiegende Beratung und Vertretung von Arbeitgebern liegt bei uns in der Natur der Sache: Wir sind für über 40 Betriebe die Lohnabrechnungsstelle und daher für zahlreiche Unternehmen die erste Anlaufstelle in Sachen Arbeitsrecht.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken steht. Man unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht.
Während das öffentliche Baurecht vorgibt, unter welchen Bedingungen wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden können befasst sich das private Baurecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen wie dem Bauherrn und den Bauunternehmern. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im privaten Baurecht.
Ausgangspunkt für das private Baurecht ist der Bauvertrag, ein schuldrechtlicher Werkvertrag der in der Regel zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer geschlossen wird. Besteht Streit zwischen den einzelnen Parteien betrifft dies überwiegend die Vergütungs- und Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen.
Wir beraten und vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei sämtlichen Rechtsproblemen die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Vinkelau

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Betriebsprüfungen
Die Betriebsprüfung durch das Fianzamt ist (abgesehen von der Steuerfahndungsprüfung) der wohl stärkste Eingriff der Finanzverwaltung in die Sphäre eines Mandanten. Die Ergebnisse
können verheerend sein - umso wichtiger ist professionelle Hilfe und Unterstützung.
Durch Nachkalkulationen werden Schätzungsgrundlagen geschaffen, die man nur durch sachliches und fundiertes Argumentieren aus der Welt schaffen kann.
Die Begleitung durch unsere Kanzlei schafft die notwendige Waffengleichheit. Wir vertreten auch Mandanten bei Betriebsprüfungen, die bei uns nicht Steuermandant sind. In diesen Fällen
stimmen wir uns eng mit dem steuerlichen Berater ab - insb. bei einem drohenden Steuerstrafverfahren sollte auf anwaltliche Begleitung nicht mehr verzichtet werden.
Aber auch bei einer normalen Außenprüfung gibt es enormen und stetigen Beratungsbedarf. Erstens kann jede Aussage und jedes Handeln des Betriebsinhabers oder freiberuflich
tätigen Selbständigen ein Steuerstrafverfahren auslösen, und zweitens wissen die geprüften Betriebsinhaber selten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt
(vertreten durch den Außenprüfer) Bescheid. So werden oft sensible Daten - die leicht falsch interpretiert werden können - ohne rechtliches Erfordernis der Finanzbehörde
überlassen. Durch eine kompetente und ganzheitliche Rechtsberatung kann der Mandant vor oft erheblichen Nachteilen geschützt werden.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Bewertung von Marken, Rechten und Unternehmen
Die Bewertung von Unternehmen, Marken oder anderen Rechten gehört zum Tagesgeschäft unseres Wirtschaftsprüfers Markus Keiner. Bei zahlreichen Ereignissen stellt sich die Frage nach dem Wert von Einheiten (Unternehmen) oder bestimmten Vermögenswerten. Nicht nur der Kauf- oder Verkauf von Unternehmen oder die Aufnahme bzw. das Ausscheiden von Anteilseignern machen eine sachgerechte Wertermittlung notwendig. Auch Erbauseinandersetzungen, Strukturmaßnahmen, Verschmelzungen oder Spaltungen sowie strategische Unternehmensentscheidungen basieren auf Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer. Die Bewertung ist Grundlage für die Zusammenführung der Interessen von verschiedenen Parteien (Bspw. Käufern oder Verkäufern, Klägern oder Beklagten, Investoren etc.).
Die Situation bestimmt die Rolle des Bewerters. Im Rahmen einer Beratungsfunktion werden subjektive Entscheidungswerte ermittelt. Hier unterstützen wir Sie, wenn ein geplanter oder bestimmter Wert erreicht werden soll. Sie wollen wissen, welche Werte Ihr Unternehmen in einem absehbaren Zeitraum erreichen kann – und welche Faktoren den Wert wesentliche beeinflussen (Werttreiber, Kapitalmarktkosten, Risikozu- und –Abschläge etc.) - dann stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite.
Als neutrale Gutachter werden Wirtschaftsprüfer oft mit der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes beauftragt, welche dann beiden Parteien als Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen dient. Dieser Wert ist ein objektivierter Wert, weil die Wertvorstellungen von Käufern und Verkäufern naturgemäß nicht identisch sein können.
Im Vorfeld von Unternehmensbewertungen und Unternehmenskäufen finden oft Due Diligence Untersuchungen (Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Vendor Due Diligences) statt um Klarheit zum Bewertungsobjekt zu erhalten und um Chancen und Risiken angemessen beurteilen zu können. Oftmals werden wesentliche Risiken erst im Rahmen solcher Untersuchungen aufgedeckt oder lassen die Intention der einzelnen Partei erkennen.
Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wird der Bewerter als neutraler Schiedsgutachter tätig.
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Ihr Ansprechpartner: WP, StB Keiner

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Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen möchte, steht vor vielen offenen Fragen. Welche Fördermittel gibt es, wie trete ich bei der Bank professionell auf, wie muss das Unternehmenskonzept aussehen? In Ergänzung zu staatlichen Beratungsangeboten wie z.B. der WESt (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH) stehen wir Ihnen in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Das Repertoire reicht von der Begutachtung von Existenzgründungsvorhaben und Bestätigung der Tragfähigkeit von Existenzgründungen für die Bundesagentur für Arbeit (zur Erlangung eines Gründungszuschuss) bis hin zur kompletten Begleitung in allen wichtigen Stationen der Anfangsphase (z.B. Finanzierungsgespräche, Abschluss von langfristigen Verträgen, insb. Gewerbemietverträgen, Abstimmung mit Notaren bei Errichtung von GmbH´s).
Direkt nach der Gründung stehen wir Ihnen ebenfalls mit betriebswirtschaftlichem Rat zur Seite (Kalkulation, Liquiditätsberechnungen, Ausrichtung des Angebots etc.). Hierbei nutzen wir das sog. „Gründercoaching“ der KfW (bis zu 5 Jahre nach der Gründung).
Die KfW beteiligt sich mit einem Zuschuss zum Beraterhonorar von bis zu 90 %, maximal jedoch 3.600 Euro für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (bzw. 50 % maximal jedoch 3.000 Euro für andere Gründungen in den alten Bundesländern und Berlin außer Lüneburg, in den neuen Bundesländern und Lüneburg beträgt die Grenze 75 % bzw. maximal 4.500 Euro.
Unser Partner Steuerberater Marcus Bolwin ist bei der KfW als Berater gelistet. Zu seinem Portfolio zählen u.a. die Themen Controlling/Betriebswirtschaft, Existenzgründung, Unternehmensplanung, Finanz- und Rechnungswesen, Finanzierung, Verkaufsförderung/Merchandising. Die Beraterbörse der KfW erreichen sie hier.
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Ihr Ansprechpartner: StB Bolwin

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Finanzbuchführung
Die Buchführung ist die zahlenmäßige Erfassung aller betrieblichen Sachverhalte. Eine sorgfältige Buchführung ist die Grundlage für alle betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Je exakter und zeitnäher die Buchführung erstellt wird, desto klarer können die Auswertungen als Grundlage für Controlling und betriebliche Entscheidungsprozesse dienen. Die Buchführung und die aus ihr folgende Auswertungen sind daher von immenser Bedeutung für die Führung des Unternehmens. Durch die zeitnahe Reaktion auf betriebliche Veränderungen z.B. durch die rechtzeitige Anpassung von Steuervorauszahlungen und durch die Planung der zu erwartenden Steuerbelastung lassen sich unangenehme Überraschungen am Jahresende vermeiden. Ist eine unerwartete Steuernachzahlung hoch genug kann sie dem Fortbestand eines Unternehmens durchaus gefährden.
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Ihr Ansprechpartner: StB Bolwin

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Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es handelt sich hierbei um ein sog. Gesamtvollstreckungsverfahren, an dem nicht Schuldner und Gläubiger einzeln beteiligt sind, sondern dem Schuldner eine Gläubigergemeinschaft gegenübersteht. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller an dem Verfahren teilnehmender Insolvenzgläubiger durch Verwertung des gesamten Schuldnervermögens.
Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Schuldners selbst oder aber eines Gläubigers eingeleitet. Zuständig ist das Insolvenzgericht, welches mit der Verwertung einen Insolvenzverwalter beauftragt.
Die wichtigsten Arten des Insolvenzverfahrens sind das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Während bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Regelinsolvenzverfahren direkt mit einem Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet werden kann, bedarf es bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren (auch als Privatinsolvenzverfahren bekannt) zuvor der Durchführung eines sog. außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.
Dies bedeutet, dass zunächst der Versuch zu unternehmen ist, sich mit sämtlichen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Erst wenn dieser Versucht gescheitet und dies durch einen Schuldnervertreter bescheinigt ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Neben der Begleitung in und während eines Insolvenzverfahrens stehen wir auch Gläubigern beratend zur Seite – sei es bei der Fragen der Geltendmachung von Forderungen gegen einen Insolvenzschuldner oder bei Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter wie z. B. Anfechtungen.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Vinkelau

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Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss ist mehr als die Berechnung des betrieblichen Jahresergebnisses. Sowohl durch die Gewinnermittlungsart als auch durch steuerliche und handelsrechtliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte, die seit der Einführung des BiLMoG auch abweichend ausgeübt werden können, wird die ausgewiesene Vermögens- und Ertragslage je nach gewählter bilanzpolitischer Strategie entscheidend beeinflusst.
Der Jahresabschluss gehört damit in einer langfristige SteuerBERATUNG eingebunden. Nur durch eine rechtzeitige und weit reichende Planung und Gestaltung können steuerliche Belastungen optimiert und Risiken minimiert werden. Da in vielen Fällen steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten nur vor Durchführung zur Verfügung stehen, ist es wichtig, einen steuerlich relevanten Lebenssachverhalt bereits in der Planungsphase in ein steuerliches Konzept zu fassen und die Belastungen zu minimieren.
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Ihr Ansprechpartner: StB Bolwin

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Lohnbuchführung
Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens stellt die Lohnbuchhaltung eine Besonderheit dar. So sind die verschiedensten Rechtsgrundlagen, wie Steuerrecht,
Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt Arbeitsrecht für eine korrekte Lohnabrechnung maßgebend, andererseits sind auch tarifliche Regelungen unterschiedlicher
Branchen zu beachten.
Die Kanzlei bolwindokters sichert korrekte und pünktliche Abrechnungen zu. Neben sehr qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter setzen wir eine zuverlässige und zertifizierte
Lohnabrechnungssoftware, die alle gesetzlichen Voraussetzungen im vollen Umfang erfüllt. Wegen der fortlaufenden Änderungen bzw. Anpassungen der Rechtsgrundlagen, werden
unsere Sachbearbeiter für die Lohnabrechnung ständig aus- und weitergebildet.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein großes Rechtsgebiet, welches verschiedenste juristische Disziplinen berührt, sowohl das Zivil- und Strafrecht als auch Verwaltungs- und Sozialrecht.
Einen großen klassischen Bereich des Medizinrechts stellt das Arzthaftungsrecht dar. Geschieht ein ärztlicher Kunstfehler, beraten wir gern sowohl auf Patienten-
als auch auf Ärzteseite. Auf Patientenseite muss zunächst sorgfältig der Sachverhalt erfasst und die komplette Behandlungsdokumentation angefordert und geprüft werden, ggf. unter
Hinzuziehung weiterer Ärzte. Sodann gilt es, dem Patienten unter Abwägung der Chancen und Risiken auch unter Beachtung ökonomischer Gesichtspunkte einen Weg zur Durchsetzung seiner
Rechte aufzuzeigen und ihn dabei zu unterstützen. Oftmals können hierbei auch der medizinische Dienst der Krankenkassen sowie das Gutachterverfahren vor den entsprechenden
Ärztekammern hilfreiche Dienste leisten.
Auch auf Ärzteseite sollte auf Patientenbeschwerden seriös und souverän reagiert werden. Wichtig ist hier die sofortige Meldung der Angelegenheit bei der eigenen
Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl für einen bestehenden Schaden des Patienten aufkommt als auch die Abwehr unberechtigter Vorwürfe übernimmt. Sollte es zu einem
Gerichtsverfahren kommen, trägt die Berufshaftpflichtversicherung zudem die Anwaltskosten des Arztes sowie das komplette Prozessrisiko. Dies gilt allerdings nur für den Zivilprozess.
Sollte es durch die Strafanzeige des Patienten zu einem Strafverfahren kommen, muss und sollte sich der Arzt selbst anwaltlich beraten und verteidigen lassen. Häufig stehen hier
nicht nur der gute Ruf und eine Geld- oder Haftstrafe sondern auch die Zulassung und gar die Approbation und somit nicht zuletzt die Existenz auf dem Spiel.
Die anwaltliche Vertretung im Strafprozess kann nicht nur im Falle eines Kunstfehlers sondern auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts relevant werden. Hierbei wird oftmals
Betrug gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen den privaten Krankenversicherungen, den Patienten oder auch Steuerhinterziehung verfolgt.
Gern beraten wir Sie auch in berufsrechtlichen Fragen, begleiten Sie bei der Praxisgründung und – führung sowohl im Bereich des Vertrags- und Arbeits- als auch des
Gesellschaftsrechts. Auch bieten wir Unterstützung im Bereich des ärztlichen Liquidationsrechts und setzen Ihre Forderungen durch.
Bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten sowohl im Bereich der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherungen stehen wir als kompetenter Partner sowohl Ärzten als auch
Patienten zur Seite, siehe auch Mandanten-Merkblatt "Kinderwunsch".
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Ihr Ansprechpartner: RAin Voy-Swoboda

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Mietrecht
Das Mietrecht ist eines der klassischen zivilrechtlichen Tätigkeitsfelder, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.
Mietrechtliche Standardthemen sind Kündigung, Zahlungsverzug, Wohnungsmängel, Kaution, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Modernisierung, Eigenbedarf,
Mieterhöhung, Mietwucher und Nebenkosten. Dürfen Haustiere gehalten werden? Wer zahlt für ein verstopftes Abflussrohr? Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Wo kann der Mieter
die Satellitenschüssel anbringen? Gehört der Kinderwagen in das Treppenhaus? Wie viel darf in der Mietwohnung geraucht werden? Wer muss im Winter streuen und räumen? Ist die
Klausel im Mietvertrag wirksam? Muss der Nachmieter akzeptiert werden?
Noch mehr als im privaten Bereich spielt im gewerblichen Mietrecht neben den klassischen Mietproblemen die Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen auf ihre Wirksamkeit hin eine Rolle.
Die gewerblichen Vermietungen unterliegen nicht solch strengen gesetzlichen Regelungen wie die Wohnraummiete, weshalb hier für die Parteien jeweils ein größerer
Gestaltungsspielraum gleichzeitig aber auch erhöhtes Gefahrenpotential besteht. Sind Kündigungsverzichtklauseln z.B. wirksam? Wie lange kann der Mieter im Voraus an den
Vertrag gebunden werden? Ist eine Untervermietung möglich? Wie kann das Vermieterpfandrecht durchgesetzt werden? Eine professionelle Beratung zahlt sich gerade
in diesem Bereich aus.
Jedes Jahr wird eine Vielzahl von Urteilen auf dem Gebiet des Mietrechts gefällt. Daher ist bei allen Fragen immer eine aktuelle Recherche erforderlich.
Jeder einzelne Fall kann zudem eine wiederum abweichende Entscheidung rechtfertigen. Wir beraten und vertreten Sie gern in Ihrer mietrechtlichen Angelegenheit, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Vinkelau

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Pferderecht
Das Pferderecht umfasst sämtliche Sachverhalte und rechtlichen Konstellationen, die rund um die Pferdezucht- und - haltung und den Reitsport relevant werden.
Einen großen Teil davon bildet das Pferdekaufrecht. In diesem Bereich geht es sowohl um die sorgfältige anwaltliche Beratung vor dem Kauf oder Verkauf eines Pferdes, als auch um die nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsrechten - der Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Ebenfalls ein wichtiges Rechtsgebiet stellt die Tierhalterhaftung dar. Hier stellen sich Fragen der Haftung bei Personen- und Sachschäden, auch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Im Bereich der Pensionspferdehaltung geht es oftmals um Kündigung, Minderung, Mängel der Reitanlage, insbesondere aber auch um die Haftung bei Schäden an den eingestallten Pferden oder anderweitigen Unfällen auf der Reitanlage.
Die Themen Haftung und Versicherungen spielen auch rund um die tierärztliche Behandlung, den Reitunterricht, den Beritt, den Hufbeschlag, die Reitbeteiligung und die Mitgliedschaft im Reitverein eine große Rolle. Nicht zuletzt ist auch das Tierschutzrecht zu einem zentralen Begriff des Pferdesports und der Tiermedizin geworden.
Unser anwaltlicher Service reicht von der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, über die Erstellung von Gutachten und Beratung bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Zahlreiche weitere umfassende Informationen und Veröffentlichungen zum Thema finden Sie auch unter www.pferdesportanwalt.de.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Voy-Swoboda

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Pflicht- und Konsolidierungsprüfungen (HGB/IFRS/US-GAAP)
Die klassische Jahresabschlussprüfung ist die elementare Säule der WP-Tätigkeit, sie wird ergänzt durch ein breites Spektrum von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit grundlegenden strategischen Entscheidungen. Die Jahresabschlussprüfungen erfolgen auf gesetzlicher Grundlage für Unternehmen, welche auf Grund der Größenmerkmale als mittelgroß oder groß einzustufen sind oder sich auf freiwilliger Grundlage prüfen lassen um eine höhere Sicherheit der Zahlen des Jahresabschlusses zu erreichen. Durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung oder eine prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses kann das Rating Ihres Unternehmens deutlich verbessert werden und Ihnen die Tür zu bisher verschlossenen finanziellen Optionen eröffnen. Für bestehende oder neue Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber) ist ein geprüftes Zahlenwerk ab einem bestimmten Geschäftsvolumen eine Grundvoraussetzung. Strategische oder finanzielle Investoren sowie insbesondere ausländische Unternehmen verlangen oftmals Abschlüsse welche einer externen Prüfung unterzogen wurde.
Die Prüfungen erfolgen sowohl nach deutschen handelsrechtlichen Normen (HGB) als auch nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Kommunikation mit ausländischen Anteilseignern oder Abschlussprüfern ist ein wesentlicher Teil der alltäglichen Arbeit.
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Ihr Ansprechpartner: WP, StB Keiner

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Steuererklärungen
Die Steuererklärungen dienen dazu, die relevanten Besteuerungsgrundlagen dem Finanzamt zu erklären. Hier ist es wichtig, alle möglichen Steuererleichterungen geltend zu machen und Fristen zu wahren um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Fehler in der Steuererklärung können im Einzelfall zu steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren führen.
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Ihr Ansprechpartner: StB Bolwin

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Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Die Anwaltschaft hat dies Gebiet in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend den Steuerberatern überlassen.
In der Kanzlei bolwindokters kümmern sich grundsätzlich alle Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwälte wie Wirtschaftsprüfer) um das Steuerrecht. Steuerrechtliche Einzelfallgestaltungen, insb. dann wenn die Finanzverwaltung die Rechtsansichten der Literatur und/oder Rechtsprechung nicht teilt, werden bei uns meist durch Rechtsanwalt Stefan Dokters bearbeitet. Die Beschäftigung mit den formalen Voraussetzungen der Abgabenordnung (AO), die Auslegung materieller (Steuer-)Gesetze, das Auswerten von Urteilen und die exakte Subsumtion von Lebenssachverhalten unter Rechtsnormen ist klassische juristische Tätigkeit.
Wir führen für Sie Einsprüche bei der Finanzverwaltung sowie Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten - und zwar bundesweit.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Steuerstrafrecht
Die Straf- oder Bußgeldvorschriften des Steuerstrafrechts sind weit gefasst. Allzu schnell sehen sich Steuerpflichtige einem Steuerstrafverfahren ausgesetzt. Insbesondere in Betriebsprüfungen wird mit dem "Steuerfahnder" gedroht. Spätestens jetzt benötigen Sie die Hilfe eines spezialisierten Anwalts/Steuerberaters.
Im Rahmen von Steuerstrafverfahren ist die Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume eine zentrale und belastende Ermittlungsmaßnahme in der privaten oder unternehmerischen Sphäre.
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aushändigen und fragen nach nach dem Zweck der Durchsuchung (Tatvorwurf, gesuchte Beweismittel).
Beachten Sie als Beschuldigter ihr Schweigerecht und äußern Sie sich lediglich zu eigenen Personalien. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Steuerberater oder spezialisierten Anwalt auf, bitten Sie die Fahnder um Abwarten bis zur Anwesenheit des Steuerberaters/Rechtsanwalts. Falls die Durchsuchung entgegen der Bitte fortgeführt wird: Bieten Sie zwar Kooperation in Form von Suchhilfe an, widersprechen Sie aber in jedem Fall der Herausgabe. Achten Sie auf die Dokumentation des Widerspuchs im Beschlagnahmeprotokoll. Befolgen Sie die telefonischen Instruktionen Ihres Beraters/Anwalts bis er vor Ort eintrifft.
Rechtsanwalt Dokters vertritt im Steuerstrafverfahren neben eigenen Steuermandanten gerne völlig neue Mandanten. Dies bietet sich insb. dann an, wenn Ihr Steuerberater von bestimmten Vorgängen Hintergrundwissen hat.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein großes Rechtsgebiet, welches gleichermaßen die Verteidigung in Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die zivil- und versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen und Probleme des Kraftfahrzeugan- und –verkaufs, Leasing und Reparatur umfasst.
Bei Bearbeitung von Bußgeldverfahren richten wir unser Augenmerk auf die Überprüfung der korrekten Vorgehensweise der Strafverfolgungs- und der Verwaltungsbehörden. Gerade bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen oder anderen Verkehrsrechtsahndungen lauern eine Vielzahl von Fehlerquellen sowohl bei der modernen Messtechnik als auch
beim menschlichen Umgang damit. Viele Fehler können dabei mit anwaltlicher Routine festgestellt werden, oftmals lohnt es sich aber auch, ein professionelles
Sachverständigengutachten für Verkehrstechnik einzuholen, insbesondere, wenn es für den Mandanten mehr als um ein geringes Bußgeld, beispielsweise um ein Fahrverbot, ein
Aufbauseminar oder den Entzug der Fahrerlaubnis an sich geht.
Auch ein Verkehrsunfall kann die Verfolgung von Verkehrsstraftaten nach sich ziehen: Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige
Körperverletzung, Nötigung etc… - hier ist eine seriöse Verteidigung angezeigt – auch deswegen, da eine Straftat im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gleichzeitig Probleme
versicherungsrechtlicher Art mit sich bringen kann.
Zivilrechtlich müssen Sach- und Personenschäden professionell abgewickelt werden, der Verhandlungspartner ist hier zumeist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Zu beachten
sind hier materielle Schäden am Fahrzeug, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall sowie gleichermaßen Verdienstausfall, Kosten für Medikamente, für Heilbehandlung und ein
angemessenes Schmerzensgeld für die Unfallfolgen.
Beim Kauf oder Verkauf eines Kraftfahrzeugs sind das allgemeine Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Tritt nach dem Kauf
eines Fahrzeugs ein Mangel auf, sollte der Verkäufer zunächst ordnungsgemäß zur Nachbesserung aufgefordert werden – später kann geprüft werden, ob dem Käufer die weiteren Rechte
auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu stehen und welche Positionen hier genau geltend gemacht werden können. Gerne beraten wir Sie auch bei Problemen des Fahrzeugsleasings
oder bei Ärger mit der Reparaurwerkstatt.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Voy-Swoboda

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Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist keine isolierte rechtliche Disziplin, sondern ein Sammelbecken zahlreicher Rechtsgebiete. Allgemein werden unter dem Wirtschaftsrecht
alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten
untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, verstanden (siehe auch wikipedia). Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen beim Güter- und
Leistungstausches zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Die häufigsten Rechtsquellen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Gesetze des
Handels- und Gesellschaftsrechts (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG und andere).
Unternehmer (Freiberufler und mittelständige Unternehmen) beraten wir nicht nur im Konflikt- oder Krisenfall, sondern erläutern im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen deren rechtliche Folgen und unterbreiten
vielfach schnellere bzw. effizientere Wege. Wir wissen, dass es auch für unsere gewerblichen Kunden interessant ist,
“ihr Recht durchzusetzen”. Um am Markt erfolgreich bestehehen zu können ist es allerdings in vielen Fällen vorteilhafter, möglichst schnell eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung
zu realisieren.
Neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblichen Mietrecht, allgemeinen vertragsrecht, haben wir insb. beim Inkasso einen deutlichen Arbeitsschwerpunkt (Anwaltliches Forderungsmanagement, www.anfoma.de) gesetzt.
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Ihr Ansprechpartner: RA Dokters

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Zwangsversteigerungsrecht
Die Zwangsversteigerung auch Immobiliarvollstreckung genannt ist die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Sie dient der Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Mitteln. Die Gründe für eine Zwangsversteigerung sind unterschiedlich. Der häufigste Fall ist sicherlich der, dass Gläubiger und Schuldner noch keinen gütlichen Weg gefunden haben, Regelungen über die Rückzahlung bezüglich eines bestehenden Zahlungsanspruchs zu erreichen.
Daneben besteht jedoch u.a. auch die Möglichkeit, dass innerhalb einer Gemeinschaft an einem Grundstück, wie z.B. Erbengemeinschaft oder auch bei Eheleuten eine freiwillige Aufhebung der Gemeinschaft nicht möglich ist. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit das Grundstücks zwecks Aufhebung der Gemeinschaft versteigern zu lassen. Diese Art der Versteigerung wird Teilungsversteigerung genannt.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Zwangsversteigerung wie die Teilungsversteigerung. Neben den Beteiligten einer Teilungsversteigerung beraten und begleiten wir sowohl Gläubiger als auch Vollstreckungsschuldner in allen Phasen eines Versteigerungsverfahrens.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Vinkelau

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Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Allgemein gesprochen handelt es sich um ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner.
Wir beraten sowohl Gläubiger als auch Schuldner in sämtlichen Fragen des Vollstreckungsrechts. Vom Mahnverfahren bis zu Durchsetzung des Anspruchs oder aber Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen.
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Ihr Ansprechpartner: RAin Vinkelau

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 Steuern gestalten - Rechte sichern - Wirtschaftlich handeln
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