Insolvenzen

In der Insolvenzverwaltung bündeln wir unsere ganzen Fähigkeiten der Kanzlei aus dem Insolvenzrecht, der Betriebswirtschaft, der Steuerberatung sowie dem vorhandenen Wissen aus verschiedenen Branchen.

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Insolvenzplanverfahren

In einem Insolvenzplanverfahren können abweichend von den weiteren Vorschriften der Insolvenzordnung die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens geregelt werden.

Der Insolvenzplan kann von dem Verwalter oder dem Schuldner erarbeitet und dem Insolvenzgericht vorgelegt werden; der Schuldner kann dies bereits mit dem Insolvenzantrag vorlegen. Dem Insolvenzplan ist eine Vermögensübersicht, eine Aufwands- und Ertragsrechnung und eine Liquiditätsrechnung beizufügen.
Die Vorlage eines Insolvenzplans ist während des gesamten Verfahrens möglich, nur nicht mehr nach dem Schlusstermin.

Der Insolvenzplan/ das Insolvenzplanverfahren stellt einen vom Insolvenzverwalter geleiteten (komplexen) Vergleich dar, dem die Mehrheit der Gläubiger (in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet) zustimmen muss.

Der Insolvenzplan wird nach Annahme durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt, nach Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. In der Praxis sind Insolvenzpläne leider bisher recht selten. Für weniger als 3% aller insolventen Unternehmen wurde bisher ein Insolvenzplan vorgelegt, dabei handelte es sich überwiegend um Sanierungspläne. Durch das Schutzschirmverfahren wird der Insolvenzplan voraussichtlich mehr Gewicht erlangen.

Der Insolvenzplan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil.

Im darstellenden Teil werden alle Maßnahmen beschrieben, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind und getroffen werden sollen, um die Grundlage für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen. Es müssen alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten sein, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind.

Im gestaltenden Teil des Plans wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll, bei unterschiedlichen Rechtsstellungen sind Gruppen zu bilden. Aus den Gläubigern mit gleicher Rechtsstellung können Gruppen gebildet werden, in denen Gläubiger mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen gebildet werden. Die Abgrenzungskriterien sind im Plan anzugeben.

Gerne sind wir bei der Erstellung eines Insolvenzplans behilflich. Für den Schuldner bringt das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsplan die Möglichkeit Eigentümer des Unternehmens zu bleiben. Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft kann so erhalten werden. Für den Gläubiger bringt das Insolvenzplanverfahren eine schnellere Befriedigung und eine höhere Quote.

Das sollten Argumente genug sein, über das Insolvenzplanverfahren ernsthaft nachzudenken, wenn erste Anzeichen einer Krise zu erkennen sind.

Aber kommen Sie bitte rechtzeitig, damit Ihr Unternehmen gerettet werden kann.