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Allg. Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es handelt sich hierbei um ein sog. Gesamtvollstreckungsverfahren, an dem nicht Schuldner und Gläubiger einzeln beteiligt sind, sondern dem Schuldner eine Gläubigergemeinschaft gegenübersteht. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller an dem Verfahren teilnehmender Insolvenzgläubiger durch Verwertung des gesamten Schuldnervermögens.

Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Schuldners selbst oder aber eines Gläubigers eingeleitet. Zuständig ist das Insolvenzgericht, welches mit der Verwertung einen Insolvenzverwalter beauftragt.

Die wichtigsten Arten des Insolvenzverfahrens sind das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Während bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Regelinsolvenzverfahren direkt mit einem Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet werden kann, bedarf es bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren (auch als Privatinsolvenzverfahren bekannt) zuvor der Durchführung eines sog. außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Dies bedeutet, dass zunächst der Versuch zu unternehmen ist, sich mit sämtlichen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Erst wenn dieser Versucht gescheitet und dies durch einen Schuldnervertreter bescheinigt ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter stehen wir mit unserer Expertise in anderen Verfahren auch den übrigen Beteiligten zur Seite: Sowohl auf Schuldnerseite (Begleitung in und während eines Insolvenzverfahrens) wie auf Gläubigerseite, sei es bei Fragen der Geltendmachung von Forderungen gegen einen Insolvenzschuldner oder bei Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter wie z. B. Anfechtungen.