Rechtsberatung Alttag

Kostenübernahme von medizinischem Cannabis durch die Krankenkassen

Seit Jahren wird in Deutschland über die Legalisierung und Kostenübernahme von Cannabis diskutiert. Soll Cannabis, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, komplett legalisiert werden, es zumindest für schwerkranke Schmerzpatienten zugänglich sein oder weiter verboten werden.
Im letzten Jahr durften knapp 1000 Patienten in Deutschland, die unter schweren chronischen Schmerzen litten und bei denen sonst keine Schmerztherapie anschlug, verschreibungspflichtig Cannabis in der Apotheke erwerben. Allerdings mussten dies die Patienten bisher selber bezahlen, da die Krankenkassen nicht bereit waren, diese Art von Therapie zu übernehmen. Aufgrund der hohen Kosten für Cannabis aus der Apotheke – 1 Gramm kostet ungefähr 15 Euro – konnten bzw. können sich viele Patienten es sich nicht leisten, ihre Schmerzen mit Cannabis zu lindern, da die Kosten so auf 1800 € pro Monat steigen können. Deshalb erlaubte 2014 das Verwaltungsgericht Köln und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Münster, in Ausnahmefällen den Eigenanbau von Cannabis.

Damit in Zukunft jedem Patienten in Deutschland, unabhängig seiner finanziellen Lage, der gleiche Zugang zu qualitativ geprüften Arzneien möglich ist, muss die medizinische Versorgung mit Cannabis weiter verbessert werden und es bedarf Forschungsfortschritte in der Wirkung von Cannabis und ihren Konsequenzen, aber auch gesetzliche Veränderungen.
Diese Veränderungen sind bereits in einem Gesetzentwurf der Bundersregierung beschlossen und sollen im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des Gesetzes, sollen Ärzte getrocknete Cannabisblüten und Extrakte per Kassenrezept verschreiben können und Krankenkassen die Kosten hierfür übernehmen, allerdings erst, wenn es keine Therapiealternativen für den Patienten gibt. Notwenig ist somit, das jegliche andere Art von Therapie und Schmerzlinderung nicht anschlägt.
Zugleich plant die Bundesregierung einen staatlichen Anbau und eine staatliche Cannabisagentur, welche von der BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) geführt werden und für die qualitätsgesicherte Versorgung Zuständig sein soll. Insbesondere in der Koordinierung und Kontrolle soll die BfArM tätig werden, um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden, zu den es aktuell noch häufig kommt, aber auch um zu Verhindern, dass es in Besitz von nichtberechtigten Personen kommt, da dieses Gesetz keine Form der Legalisierung für die Allgemeinheit darstellt. Der Verkauf und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken bleibt somit weiterhin eine Straftat, da es sich laut dem Ministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte um keine harmlose Substanz handle und somit nicht fürs Privatvergnügen geeignet sei.
Zu diesem Thema gab das Bundesministerium für Gesundheit an, man müsse das „Potenzial nutzen, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.“

Für schwerkranke Menschen mit chronischen Schmerzen ist diese Gesetzesänderung aber
eine große Entlastung, besonders in finanzieller Hinsicht durch die Kostenübernahme der Krankenkassen, aber auch in Hinblick auf die Lebensqualität, da ihre Arbeitskraft so erhalten und ein schmerzfreier Alltag gestaltet werden kann.