Pferderecht Alttag

Doping im Pferdesport


Januar 2014.
Strafbarkeit durch Doping im Reitsport

Mit dem neuen anvisierten Straftatbestand des Sportbetruges soll der Sozialschädlichkeit des Wettbewerbsbetrugs im Sport Rechnung getragen werden. Es soll verhindert werden, dass kriminelle Netzwerke und Strukturen an wirtschaftlich enormen Umsätzen teilhaben können, ohne dass dies geahndet werden kann. Der Sport auf Freizeit- und Amateurebene ist damit nicht einbezogen. Es geht lediglich um Berufs- und Profisport und die Wettbewerbsverzerrung durch Doping mit wirtschaftlichen Auswirkungen.
Der Tierschutz steht bei dieser Gesetzgebung nicht gerade im Focus. Doping bei Pferden stellt bislang lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Tierschutzgesetz dar, Sportler können nach der Sportgerichtsbarkeit mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Dies ist bislang ausschließlich Sache der Sportverbände, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, im Falle des Reitsports also FN und FEI.

Ordnungsmaßnahmen wie Turniersperren bei Verstößen gegen das Regelwerk werden zurückhaltend verhängt. Eine staatliche Kontrolle und Einmischung ist seitens der Sportler und Sportverbände, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich garantiert ist, eigentlich auch nicht gerade erwünscht. Dennoch dient gerade diese staatliche Einmischung am Ende doch der Erhaltung und Akzeptanz der Sportart in der breiten Öffentlichkeit. Der Reitsport hat in den letzten Jahren ausreichend Negativschlagzeilen durch Regelverstöße und Doping hervorgebracht.

Die ethisch-moralischen Grundsätze für den Reitsport, wie sie z.B. die FN formuliert, legen extrem hohe Maßstäbe sowohl an den Umgang mit dem Tier als auch die Fairness im sportlichen Wettbewerb an. Doch welcher Reiter kennt diese Grundsätze überhaupt und wer kontrolliert, dass diese auch eingehalten werden? Am Anfang des Jahres 2013 auf dem Tierärztekongress in Leipzig wurde resümiert, dass die Einhaltung und Beachtung dieser Grundsätze sowie die Ahndung von Verstößen bisher völlig willkürlich verläuft. Gerade aus den Reihen der Tierärzte war der Wunsch nach mehr unabhängiger Aufsicht und Kontrollen durchaus heraus zu hören, sind die bestellten Turnierärzte doch selbst auch wirtschaftlichen Abhängigkeiten unterworfen. In diesem Sinne kann die nun anvisierte Gesetzgebung auch für den Pferdesport durchaus ein positives Signal setzen, welches zur Verbesserung des Ansehens der Sportart in der breiten Öffentlichkeit führen kann, wenn der Sport auch nach staatlichen Regeln kontrolliert wird und schwarze Schafe eben auch nach allgemeingültigen Grundsätzen bestraft werden. Das Gesetz ist m. E. ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr „Sauberkeit“ im Sport zu sorgen.