Mandanten-Information – Photovoltaikanlagen im Steuerrecht – Ihr (steuerlicher) Wegweiser
Wirtschaftliches Umfeld
Der Klimawandel ist eines der größten Probleme in der heutigen Zeit und beschäftigt Gesellschaft und Politik gleichermaßen. Die klimatischen Veränderungen werden gegenwärtig in vielen Bereichen des Lebens, beispielsweise durch Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen oder Dürreperioden, sichtbar und erlebbar. Der Schutz des Klimas und damit einhergehend die Begrenzung der Erderwärmung gehören somit zu den zentralen Herausforderungen der heutigen Zeit. Hierbei gilt es, insbesondere den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermeiden oder zu reduzieren. Die Stromerzeugung in Deutschland, welche historisch gewachsen im Wesentlichen durch Kohle geprägt war, trug und trägt entscheidend zur Emission des klimaschädlichen Gases und damit zur Erderwärmung bei. Darüber hinaus war bereits im vergangenen Jahrtausend ersichtlich, dass fossile Energiequellen irgendwann versiegen werden. Als Folge dieser Erkenntnis wurden Ideen entwickelt, wie fossile Energieträger durch Alternativen ersetzt werden können. Hinzu kam die gesellschaftliche und politische Entscheidung, die Atomkraftwerke in Deutschland als Folge der Nuklearkatastrophe in Fukushima nicht mehr weiterbetreiben zu wollen.
Die Stromproduktion in Deutschland soll daher stetig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Erneuerbare Energien sollen im Rahmen der Energiewende langfristig zum wichtigsten Energieträger in Deutschland werden. In Deutschland gilt nunmehr der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Im Zweifelsfall sind daher die erneuerbaren Energien vorrangig zu behandeln. Bereits im ersten Quartal 2024 erreichte der Anteil der erneuerbaren Energien 58,4 % an der im Inland erzeugten Strommenge. Die Energiewende führt damit nachhaltig zur Vermeidung der Emission von klimaschädlichem CO2 und mindert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und deren Lieferanten. Die Photovoltaikanlage bietet daher aus ökologischer Sicht einen echten Mehrwert und kann einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende sowie zum Klimaschutz leisten.
Neben diesen ökologischen und strategischen Überlegungen kann die Photovoltaikanlage auch ökonomische Vorteile bieten. Die Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Zwar werden die Einspeisevergütungen nach dem EEG schon seit längerer Zeit kontinuierlich gesenkt, dennoch kann sich eine gut konzipierte und optimal ausgerichtete Photovoltaikanlage als „Renditeobjekt“ in Anbetracht des derzeitigen Kapitalmarktniveaus „lohnen“. Hierbei muss auch die Strompreisentwicklung in der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt werden. Bereits seit Herbst 2021 steigt der Strompreis deutlich, zunächst infolge des weltweiten Corona-Lockdowns, seit Beginn des Ukrainekriegs ist der Anstieg im Wesentlichen durch den Mangel an Erdgas in Deutschland begründet. Aufgrund der deutlich gestiegenen Strompreise ist der „Eigenverbrauch“ des selbst produzierten Stroms ein wichtiger Bestandteil der gesamten Rentabilitätsberechnung. Grundsätzlich ist es ökonomisch vorteilhafter, den mit der Photovoltaikanlage produzierten Strom selbst zu verbrauchen, als ihn in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Aufgrund der Strompreisentwicklung und der weiter steigenden Energiepreise wird der „Eigenverbrauch“ immer mehr an Bedeutung gewinnen und langfristig ein elementarer Baustein der Gesamtkalkulation sein. Zur Erhöhung des „Eigenverbrauchs“ spielt auch der Einsatz von effizienten und smarten Batteriespeichern eine zentrale Rolle. Diese können nicht nur den Anteil des selbst verbrauchten Stroms signifikant erhöhen, sondern auch zur Stromnetzstabilität beitragen. Die Entwicklung von effizienten und bezahlbaren Batteriespeichern und deren Einbindung in ein smartes Zuhause werden in Zukunft sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht einen immer gewichtigeren Beitrag leisten.
Hinweis: Die derzeit gültigen Vergütungssätze nach dem EEG können bei der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Die Änderungen des EEG, welche seit dem 1.1.2023 vollständig in Kraft getreten sind, führen dazu, dass die Photovoltaikanlage auch im Hinblick auf die Stromeinspeisung wieder an Attraktivität gewonnen hat. Neben einigen Verbesserungen enthält die umfassende gesetzliche Neuregelung durch das EEG 2023 auch einige Vereinfachungen für Betreiber einer Photovoltaikanlage. Insbesondere gelten seit dem 30.7.2022 neue Vergütungssätze für die Stromeinspeisung, wobei der Gesetzgeber nunmehr zwischen Volleinspeisung und Eigenversorgungsanlagen unterscheidet. Weiter wurde die fortwährende Absenkung der Vergütungshöhe (Degression der Vergütungssätze) bis Anfang 2024 ausgesetzt. Folglich erhalten sämtliche Photovoltaikanlagen, welche im Jahr 2023 in Betrieb genommen wurden, einen identischen Vergütungssatz. Daneben wurde die Wirkleistungsbegrenzung auf 70 % für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2023 abgeschafft. Weiter wurde die EEG-Umlage mit Wirkung ab dem 1.7.2022 auf null gesenkt.
Die jeweiligen Einspeisevergütungen nach dem EEG sind abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, bleiben dann aber über das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre konstant, so dass von Beginn an Planungssicherheit auf der Einnahmeseite besteht.