Anwendungsbeginn der EUDR endgültig verschoben

Anwendungsbeginn der EUDR endgültig verschoben - EU-Rat erklärt seine Zustimmung

Logo zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) mit Symbolen von Bäumen und einem Gesetzbuch.

Anwendungsbeginn der EUDR endgültig verschoben

Nachdem das EU-Parlament bereits seine Zustimmung zu einer Verschiebung erklärt hatte, nahm der europäische Rat die Verschiebung am 18.12.2025 nun auch formal an.

 

Damit steht fest:

 

Die EUDR wird um ein weiteres Jahr verschoben und auch inhaltlich verändert.

 

Die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union soll zeitnah erfolgen. Die Veränderungen treten dann 3 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

 

Der Anwendungsbeginn der EUDR ist nunmehr für große Unternehmen der 30.12.2026, für KMU der 30.07.2026. 

 

Darüber hinaus wurden aber auch inhaltliche Änderungen beschlossen. Demnächst sollen nur Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen. Weiter sollen weitere Rollen eingeführt werden, nämlich „kleine und kleinste Primärerzeuger“. Diese müssen nur noch eine einmalige und vereinfachte Sorgfaltserklärung abgeben.

 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung informiert weiter über die aktuellen Änderungen.

 

Auch der europäische Rat und das EU-Parlament informieren in ihren Pressemitteilungen.