Ausgewählte Förderprogramme im Überblick
Gründungszuschuss: Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Zuschuss wird 6 Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen ALG I plus 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt. In den folgenden 9 Monaten kann außerdem die Sozialkomponente ausgezahlt werden, wenn der Firmenstart erfolgt ist. Es muss ein Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld bestehen. Ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht! Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.
ERP-Gründerkredit – Startgeld: Fördergeld für Gründer, Freiberufler, KMU, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Die KfW Bank übernimmt bis zu 80 % des Risikos für einen Bankkredit in Höhe von max. 100.000 €. Laufzeiten: 5 oder 10 Jahre mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich (gegen Vorfälligkeitsentschädigung). Programmnummer: 067.
ERP Förderkredit KMU und Förderkredit großer Mittelstand: Der ERP-Gründerkredit Universell und der Unternehmerkredit sind nur noch für Unternehmen gültig, die diesen Kredit bereits beantragt haben. Stattdessen kann der ERP Förderkredit KMU für Unternehmen, Selbständige, Gründer oder Nachfolger genutzt werden, die unter die KMU-Definition fallen. Es werden Kredite mit bis zu 25 Mio. € für im Wesentlichen Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Die KfW übernimmt 50 % des Risikos. Die Laufzeiten liegen bei 2 bis 20 Jahren, wobei die ersten 2 bis 3 Jahre tilgungsfrei sind. Vorzeitige Rückzahlungen sind gegen Entschädigung möglich. Programmnummern: 365 und 366. Größere Unternehmen müssen den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen, der inhaltlich ähnlich ist, für den aber höhere Zinsen verlangt werden. Programmnummern: 375 und 376.
Mikrokredite/Mikrodarlehen: Gründer und kleine Unternehmen können zwischen 1.000 € und 25.000 € Mikrokredite beantragen. Erstkredite dürfen nicht höher als 10.000 € ausfallen. Laufzeit bis 4 Jahre. Monatliche Tilgungen oder endfällig, kostenlose Sondertilgungen jederzeit möglich. Haftung durch den Kreditnehmer, bankübliche Sicherheiten, bevorzugt Bürgen aus dem privaten Umfeld. Zinsen aktuell 8,1 % effektiv zzgl. 130 € Gebühr pro Kredit, keine weiteren Kosten.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit:
Programm speziell zur Förderung innovativer Unternehmen und Selbständiger, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Es werden z. B. Projekte zur Digitalisierung von Verfahren oder Entwicklung von Produktneuheiten gefördert. Die Zinssätze beginnen bei 2,09 %, die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Auszahlung beläuft sich auf 100 %. Programmnummern. 380, 390, 391.
Beratungskostenzuschüsse:
BEFA: Unter der Bezeichnung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können diese Betriebe Beratungskostenzuschüsse erhalten. Abgewickelt wird das Verfahren vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsberechtigt sind KMU, die die Voraussetzungen der EU erfüllen. Die Höhe des Beratungskostenzuschusses richtet sich u. a. nach dem Standort des Unternehmens. In den alten Bundesländern werden bis zu 50 % und in den neuen Bundesländern bis zu 80 % der Kosten übernommen. Das Maximum unabhängig von der Region beträgt 3.500 €, damit ergeben sich Zuschüsse bis 2.800 € je Beratung.
INQA Coaching (vorher Unternehmenswert Mensch): Das Programm Unternehmenswert Mensch ist ausgelaufen und wird durch INQA ersetzt. Als zentrales Angebot von INQA unterstützt es Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Es werden bis zu 80 % der Beratungsleitungen übernommen. Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, können in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS, INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft – INQA.de – Initiative Neue Qualität der Arbeit) eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. Dieser kann bei einem autorisierten INQA-Coach eingelöst werden (Coaches: INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft – INQA.de – Initiative Neue Qualität der Arbeit).
Go Innovativ: Für gewerbliche Unternehmen auch aus dem Handwerk mit Standort in Deutschland, die seit mindestens 1 Jahr am Markt aktiv sind, maximal 100 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme 20 Mio. € nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Innovationsberatung, die in 3 Teile untergliedert ist (bis 10 Tage Potenzialanalyse, 25 Tage Realisierungskonzept und 15 Tage Projektmanagement). Die maximalen Tageswerte unterscheiden sich je nach Stufe und reichen von 5.500 € bis knapp 14.000 €.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die technologisch innovative Produkte und Verfahren entwickeln und die die KMU-Schwellenwerte der EU erfüllen. KMU sollen außerdem bei ihrer Internationalisierung unterstützt werden. Es werden Einzel- und Kooperationsprojekte gefördert, z. B. F&E-Projekte, Leistungen zur Einführung der Ergebnisse am Markt oder Projekte, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden zwischen 25 % und 45 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Fördersummen betragen bis 550.000 € je Projekt bei Unternehmen bzw. bis 220.000 € für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt. Bei internationalen Kooperationsnetzwerken geht die Förderung bis 450.000 € bzw. insgesamt bis 2,3 Mio. €.
Förderung eines Beratungsnetzwerkes im Handwerk: Das BMWK fördert den Erhalt und den Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks mit drei neuen Modulen: 1) Betriebsberatungsstellen zur Beratung von Betrieben und Gründern zur Unternehmensführung und strategischen Weiterführung, 2) Beauftragte für Innovationen und Technologie zur Förderung der Innovationsbereitschaft und 3) gewerbespezifische Informationstransferstellen zur technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung. Handwerkern stehen kostenfreie und neutrale Angebote zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind KMU und natürliche Personen vor Gründung oder Übernahme mit Sitz in Deutschland. Es werden Zuschüsse bis gut 31.000 € je Vollzeitstelle gezahlt.