Rechtssichere digitale Gehaltsabrechnung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers
29.01.2025 – Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2025 klargestellt, dass Arbeitgeber Entgeltabrechnungen künftig auch elektronisch über ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach bereitstellen können (Link zur BAG-Pressemittelung). Diese Form der Abrechnung erfüllt die Anforderungen aus § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) , solange die Dokumente an einer elektronischen Ausgabestelle bereitgestellt werden und die Mitarbeiter auf sie zugreifen können.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Lohnabrechnungen effizient und sicher digital bereitstellen können, ohne die Pflicht zur Papierform zu erfüllen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Implementierung, um den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die möglicherweise keinen Online-Zugang haben, gerecht zu werden.
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