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EUDR – Bundesregierung setzt sich für „Null-Risiko-Variante“ ein – Wird der Anwendungsstart verschoben?

Die EUDR soll ab dem 30. Dezember 2025 in Kraft treten und betrifft Unternehmen, die bestimmte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder ausführen. bolwindokters unterstützt Sie bei der Einhaltung der Vorschriften. In einer Kurzmeldung des Bundestages teilt die Bundesregierung mit, dass sie sich für eine sogenannte „Null-Risiko-Variante“ einsetzt.

„Die „Null-Risiko-Variante“ beinhalte das Ziel, bürokratischen Aufwand bei Produkten aus Erzeugerländern mit einem vernachlässigbaren Risiko für Entwaldung, Walddegradierung und Illegalität zu reduzieren, ohne die Effektivität der EUDR für den internationalen Waldschutz zu gefährden.“, so die Mitteilung der Bundesregierung.

Die EUDR stellt bereits jetzt vereinfachte Sorgfaltspflichten für Produkte zur Verfügung, die aus Ländern stammen, denen ein „geringes Risiko“ der Entwaldung attestiert wurde. Hintergrund der Bemühungen der Bundesregierung sind die teils erheblich einschneidenden bürokratischen Anforderungen an Unternehmen, von Kleinstunternehmen bis zu Großkonzernen, die nachteilige Folgen für Wirtschaft und Verbraucher mit sich ziehen würden.

Ebenfalls laut werden Stimmen nach einer Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR. Wie das Handelsblatt berichtet, soll der nachhaltende Druck von EU und US-Regierung dazu geführt haben, dass die EU-Kommission nun erwäge, „den für den 30. Dezember 2025 geplanten Start der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben.“ Dieser Vorschlag stößt jedoch auf erheblichen Widerstand europäischer Großkonzerne, die in erheblichem Umfang in die Umsetzung investiert haben. Es bleibt insofern abzuwarten, ob eine weitere Verschiebung tatsächlich kommt.

Prüfen Sie, ob Ihre Erzeugnisse unter die EUDR fallen – unseren HS-Code-Prüfer finden Sie hier: https://eudr-helpdesk.de/hs-checker/