EUDR – Neue Pflichten für Unternehmen ab 2025/2026
Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Marktteilnehmer (z.B. Erzeuger, Landwirte, Importeure) und Händler nachweisen, dass bestimmte „relevante Erzeugnisse“ (Produkte) die aus unter unter Verwendung von den Rohstoffen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja erzeugt oder hergestellt wurden, entwaldungsfrei sind und den strengen Sorgfaltspflichten entsprechen. Für kleine und Kleinstunternehmen, die zum Stichtag 31.12.2020 als solche kategorisiert waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026.
Die Anforderungen reichen von der Einrichtung eines Due-Diligence-Systems über die Dokumentation der Lieferketten bis hin zur Vertragsgestaltung mit Lieferanten. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden.
Unsere Kanzlei unterstützt mit anwaltlicher Beratung Unternehmen, Landwirte, Händler und Importeure jeder Größe umfassend bei der rechtssicheren Umsetzung der EUDR-Vorgaben.
