Hilfe bei Abmahnung CDL Vitalundfitmit100 GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Vertrieb von Biozidprodukten

Die ChemLaw Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Auftrag der vitalundfitmit100 GmbH (Jüchen)  wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Anlass ist der Vertrieb von Trinkwasserdesinfektionsmitteln auf Basis von Chlordioxid. Dazu kommt es zu Testkäufen.

Die Abmahnung stützt sich auf mehrere angebliche Verstöße gegen die Biozidproduktverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

  1. Fehlende Verkehrsfähigkeit (Art. 17 Abs. 1 BPR – falscher Wirkstoff): Das Produkt wurde unter Angabe eines unzutreffenden Wirkstoffs („Chlordioxid, hergestellt aus Natriumchlorit durch Oxidation“ statt „Chlordioxid“)
  2. Fehlender Warnhinweis in der Werbung (Art. 72 Abs. 1 BPR): Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ fehlte im Online-Angebot oder wich erheblich vom gesetzlichen Wortlaut ab.
  3. Unvollständige Kennzeichnung (Art. 69 Abs. 2 S. 2 BPR)
  4. Verstoß gegen die Art. 95-Liste (Art. 95 Abs. 2 BPR): Für den Wirkstoff Chlordioxid und die relevante Produktart 5 nicht in der Liste der zugelassenen Stoff- bzw. Produktlieferanten (Art. 95 BPR) gelistet.
  5. Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG): Das Vorenthalten des Art. 72-Hinweises stellt zudem eine irreführende geschäftliche Handlung dar.

Gefordert wurden die Abgabe einer strafbewehrten UnterlassungserklärungAuskunft über den Vertriebszeitraum seit 01.01.2025 sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 2.065,60 € .


Wir vertreten Mandanten in diesem Bereich gerne. Ob es um die Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen geht oder um die Abwehr von Abmahnungen im Biozid- und Chemikalienrecht:

Wir verfügen über die fachliche Expertise an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht, Chemikalienrecht und Biozidrecht. Sprechen Sie uns an.

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Tel. 02572 – 91727 – 17