Vorschlag zur Verschiebung und Vereinfachung der EUDR

EU-Kommission schlägt Vereinfachung und Verschiebung der  der Entwaldungsverordnung (EUDR) vor

Die Bundesregierung hatte sich bereits für eine sogenannte Nullrisikovariante eingesetzt –>EUDR – Bundesregierung setzt sich für „Null-Risiko-Variante“ ein

Die Europäische Kommission hat am 21.101.2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 („EUDR“) vorgelegt. Ziel ist es, die Regelungen zur Vermeidung von Entwaldung  zu vereinfachen, gleichzeitig aber die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

  • Die Kommission will die Umsetzung der EUDR vereinfachen und das IT-System stärken.

  • Entlastung für Unternehmen:

    • in der nachgelagerten Lieferkette müssen bestimmte Unternehmen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben – nur noch eine Erklärung beim Markteintritt (z. B. durch den Importeur).

    • Kleinst- und Kleinbetriebe aus Ländern mit geringem Risiko geben nur eine einmalige einfache Erklärung ab.

  • Übergangsfristen:

    • Große & mittlere Unternehmen: Anwendung ab 30.12.2025, mit 6 Monaten Übergangszeit für Kontrollen.

    • Kleinst- & Kleinunternehmen: Anwendung ab 30.12.2026.

  • Hintergrund: Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit 420 Mio. Hektar Wald verloren. Ziel der EUDR ist es, sicherzustellen, dass Produkte auf dem EU-Markt nicht mehr zur Entwaldung beitragen.

  • Die Änderungen sollen Verwaltungskosten um ca. 30 % reduzieren und eine stabile IT-Infrastruktur gewährleisten.

  • Nächster Schritt: Parlament und Rat müssen den Vorschlag noch annehmen.

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Hier können Sie den Vorschlag der EU-Kommission im Original einsehen:

Proposal for a Regulation – EUDR-1_251022_065236

und hier für den neuen Anhang III (vereinfachte Sorgfaltspflichterklärung)

Annexes – EUDR

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News vom 22.10.2025