Vorschlag zur Verschiebung und Vereinfachung der EUDR
EU-Kommission schlägt Vereinfachung und Verschiebung der der Entwaldungsverordnung (EUDR) vor
Die Bundesregierung hatte sich bereits für eine sogenannte Nullrisikovariante eingesetzt –>EUDR – Bundesregierung setzt sich für „Null-Risiko-Variante“ ein
Die Europäische Kommission hat am 21.101.2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 („EUDR“) vorgelegt. Ziel ist es, die Regelungen zur Vermeidung von Entwaldung zu vereinfachen, gleichzeitig aber die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
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Die Kommission will die Umsetzung der EUDR vereinfachen und das IT-System stärken.
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Entlastung für Unternehmen:
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in der nachgelagerten Lieferkette müssen bestimmte Unternehmen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben – nur noch eine Erklärung beim Markteintritt (z. B. durch den Importeur).
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Kleinst- und Kleinbetriebe aus Ländern mit geringem Risiko geben nur eine einmalige einfache Erklärung ab.
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Übergangsfristen:
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Große & mittlere Unternehmen: Anwendung ab 30.12.2025, mit 6 Monaten Übergangszeit für Kontrollen.
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Kleinst- & Kleinunternehmen: Anwendung ab 30.12.2026.
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Hintergrund: Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit 420 Mio. Hektar Wald verloren. Ziel der EUDR ist es, sicherzustellen, dass Produkte auf dem EU-Markt nicht mehr zur Entwaldung beitragen.
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Die Änderungen sollen Verwaltungskosten um ca. 30 % reduzieren und eine stabile IT-Infrastruktur gewährleisten.
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Nächster Schritt: Parlament und Rat müssen den Vorschlag noch annehmen.
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Hier können Sie den Vorschlag der EU-Kommission im Original einsehen:
Proposal for a Regulation – EUDR-1_251022_065236
und hier für den neuen Anhang III (vereinfachte Sorgfaltspflichterklärung)
Nutzen Sie auch unseren HS-Codechecker unter https://eudr-helpdesk.de/hs-checker/
News vom 22.10.2025
