Wichtige Förderprogramme für Selbstständige und kleine Unternehmen

Der Markt für Fördergelder, Förderkredite und Subventionen ist sehr groß und heterogen: Es gibt z. B. Angebote der EU, der Bundesrepublik, der Bundesländer, einzelner Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind in vielen Fällen möglich.

Im Folgenden werden ausgewählte gängige Fördermöglichkeiten dargestellt, die vor allem für Selbständige und kleine Betriebe in Betracht kommen. Die Praxis zeigt, dass es aufgrund des relativ geringen Aufwands für kleine Unternehmen günstig ist, sich auf die Angebote des Bundes bzw. der KfW-Bank zu konzentrieren.

Die KfW-Bank hält zudem zur Vorbereitung von Anträgen einen Förderassistenten bereit.

1. Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird Arbeitslosen gezahlt, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten. Der Zuschuss muss vom Empfänger nicht zurückgezahlt werden.

 

Der Gründungszuschuss kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und es liegt ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen vor.

Wichtig: Ein direkter „Übergang“ von einer nicht abhängigen Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein. Für die Arbeitsagentur hat die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang. Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, erhalten für die Dauer einer dreimonatigen Karenzzeit keine Förderung.

  • Der Antragsteller weist die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten nach. Bei „begründeten Zweifeln“ kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
  • Der Antragsteller legt eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, etwa von einer Kammer, einem Verband, einer Bank oder einem Berater.

 

Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gezahlt: Zunächst erhält man 6 Monate lang einen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, zuzüglich monatlich 300 € für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der 6 Monate kann für weitere 9 Monate ein Betrag in Höhe von je 300 € gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit sowie hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss; die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Der Zuschuss ist steuerfrei. Eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren ist möglich.

2. ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen gezahlt, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel im Inland gewährt, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch die Erstausstattung, die langfristig notwendige Aufstockung des Material- oder Warenlagers sowie der Kauf von Betriebsmitteln sind förderfähig.

Finanzinvestitionen, ebenso wie Sanierungsfälle, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Firmen, deren Tätigkeiten der COSME-Garantie (u. a. Waffenproduktion, Tabak, Spirituosen), nicht entsprechen, werden nicht gefördert.

Der Förderbetrag beläuft sich auf einen Betrag von maximal 125.000 €. Der Betriebsmittelanteil darf höchstens 50.000 € betragen. Wird beim ersten Antrag nicht der gesamte Betrag benötigt, ist ein zweiter Antrag möglich, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Gefördert werden auch erneute Gründungen, soweit aus vorherigen Tätigkeiten keine Verbindlichkeiten mehr bestehen. Es ist kein Eigenkapital notwendig.

Wichtig: Gründen mehrere Personen im Team, kann für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt 5 oder 10 Jahre, mit je 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich.

Die Auszahlung beträgt 100 %.

Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kredit kann innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Es wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Die Zinshöhe (jeweils effektiv) richtet sich nach den Bedingungen an den Kapitalmärkten, derzeit ab 3,53 %. Der Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit.

Das Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld ist für die (Haus-)Bank zu 80 % haftungsbefreit. Daher sind i. d. R. nur in geringem Umfang Sicherheiten zu stellen.

Praxishinweis: Die Anträge sind stets vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummer ist die 067. Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich, wohl aber mit dem Gründercoaching Deutschland.

3. ERP-Förderkredite KMU und großer Mittelstand

Der KfW-Unternehmerkredit kann – ebenso wie der ERP-Gründerkredit – Universell – nicht mehr beantragt werden. Es ist lediglich für bestehende Kredite möglich, noch an Formulare und Informationen zu gelangen.

Anstelle der beiden Kredite tritt der ERP-Förderkredit KMU. Er richtet sich an Gründer, Nachfolger, Freiberufler und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (KMU Definition EU).

Die Kredite werden im Kern für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, außerdem für Gründungen, Nachfolgen und Beteiligungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Unternehmen, die sich in Geschäftsfeldern bewegen, die unter Verbotsbestimmungen fallen oder Waffen produzieren.

Der Förderbetrag für den Fremdkapitalanteil beläuft sich auf maximal 25 Mio. € pro Vorhaben. Banken sind zu 50 % von der Haftung befreit.

Bei der Laufzeit gibt es verschiedene Varianten von 2 bis 20 Jahren. Es sind i. d. R. 2 bis 3 Jahre tilgungsfrei. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen Raten pro Quartal, bei zweijährigen Laufzeiten endfällig.

Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich, es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Der Zinssatz (effektiv) richtet sich nach der Bonität des Unternehmens, den Sicherheiten und der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Welche Sicherheiten gestellt werden sollen, muss mit der Hausbank vereinbart werden. Die Zinssätze beginnen derzeit bei 2,82 % für besonders geförderte Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Praxishinweis: Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die Programmnummer sind 365 (ohne) und 366 (mit Risikoübernahme durch die KfW). Die Antragsformulare liegen der Bank vor oder können bei der KfW online abgerufen werden. Für größere Unternehmen kommt der Förderkredit großer Mittelstand mit den Programmnummern 375 und 376 in Betracht. Förderinhalte und Ausschlüsse sind mit dem KMU-Kredit vergleichbar. Die Konditionen liegen meist etwas darüber.

  1. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit dem Förderprogramm haben KMU die Möglichkeit, die Digitalisierung von Produkten oder Prozessen leichter zu realisieren. Auch Investitionsvorhaben, bei denen Produkte oder Leistungen neu entwickelt oder substanziell verbessert werden, können gefördert werden.

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen und Selbständige in Deutschland, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Kriterien für die Förderung sind u. a. die Entwicklung neuer oder substanziell verbesserter Produkte oder Verfahren.

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.

Als innovatives Unternehmen gelten z. B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von 25.000 € bis 25 Mio. € je Vorhaben. Die Zinssätze richten sich nach der Situation des Antragstellers und beginnen bei 2,09 %. Es werden 100 % des Kredites ausgezahlt; die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Es ist eine vorzeitige Tilgung gegen Zahlung einer Entschädigung möglich. Der Kredit ist nur noch ohne Haftungsfreistellung zu erhalten. Programmnummern: 380, 390, 391

Hinweis: Kleine und mittelständische Unternehmen, die in die Digitalisierung investieren möchten, werden vom Staat inzwischen vielfältig gefördert, z. T. zusätzlich zu den KfW-Programmen.