Eigenverwaltung

Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht es Unternehmen, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung zu beantragen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen die Verantwortung für die Führung des Verfahrens behält, jedoch unter der Aufsicht eines Sachwalters, der vom Insolvenzgericht bestellt wird. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin in ihrer Funktion tätig, muss jedoch die Zustimmung des Sachwalters einholen, wenn es um wesentliche Entscheidungen geht. Diese Form der Eigenverwaltung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen über die notwendige Expertise verfügt, um das Verfahren selbstständig zu gestalten und eine Sanierung anzustreben.

Damit ein Unternehmen in Eigenverwaltung geführt werden kann, muss es einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Fähigkeit des Unternehmens bestehen, das Verfahren eigenständig durchzuführen. Dies bedeutet, dass der Sachwalter davon überzeugt sein muss, dass eine Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger und des Unternehmens sinnvoll ist. Die Bestellung des Sachwalters erfolgt durch das Insolvenzgericht, und dieser hat die Aufgabe, das Verfahren zu überwachen, jedoch ohne in die operativen Tätigkeiten des Unternehmens einzugreifen.

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens weiterhin verantwortlich für die Führung des Unternehmens, insbesondere für die Entscheidungen im Rahmen der Sanierung. Die Geschäftsführung kann ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis in den Sanierungsprozess einbringen und dabei die Interessen des Unternehmens wahren. Der Sachwalter hingegen überwacht die Einhaltung der Insolvenzordnung und stellt sicher, dass keine Entscheidungen getroffen werden, die den Gläubigern schaden könnten. Dies bietet dem Unternehmen eine gewisse Flexibilität und Verantwortung, die in einem regulären Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, nicht möglich ist.

Ein wesentlicher Bestandteil des Eigenverwaltungsverfahrens ist häufig die Erstellung eines Insolvenzplans. Dieser Plan legt Maßnahmen zur Sanierung und Schuldentilgung fest und dient als Leitfaden für die Restrukturierung des Unternehmens. Der Plan wird mit den Gläubigern abgestimmt, um deren Zustimmung zu gewinnen und das Verfahren erfolgreich abzuschließen. In diesem Kontext spielt der Sachwalter eine wichtige Rolle, da er die Rechtmäßigkeit des Plans überwacht und sicherstellt, dass er die Interessen der Gläubiger berücksichtigt.

Unsere Kanzlei übernimmt eine zentrale Rolle in der Begleitung und Beratung der Eigenverwaltung. Wir unterstützen auf Seiten des eigenverwalteten Unternehmens die Leitungsorgane und stellen die insolvenzrechtliche Expertise und rechtlicher Beratung zur Verfügung, insbesondere bei der Erstellung und Umsetzung des Insolvenzplans. Durch unsere Erfahrung im Bereich der Eigenverwaltung tragen wir dazu bei, den Sanierungsprozess effizient und zielgerichtet zu gestalten, um das Unternehmen wieder auf einen stabilen Kurs zu bringen und den Gläubigern eine faire Lösung zu bieten. Rechtsanwalt Stefan Dokters und Marcus Bolwin übernehmen bei entsprechender Bestellung durch das Insolvenzgericht alternativ auch die Funktion des Sachwalters.