Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Form der Insolvenz, die Unternehmen eine Chance auf Sanierung bietet, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Es gewährt dem Unternehmen einen vorübergehenden Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht die Vorbereitung einer Sanierung. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, den Unternehmen zu helfen, sich in einer finanziellen Krise neu zu ordnen und langfristig fortzuführen.

Ein wesentlicher Unterschied zum klassischen Insolvenzverfahren besteht darin, dass das Unternehmen im Schutzschirmverfahren die Verantwortung für die Unternehmensführung selbst übernimmt. Anders als in der Eigenverwaltung, bei der ein Sachwalter vom Insolvenzgericht bestellt wird, wird im Schutzschirmverfahren ein Sanierungsberater vom Gericht bestellt. Dieser Sanierungsberater übernimmt eine unterstützende und beratende Rolle, überwacht jedoch nicht die täglichen Entscheidungen des Unternehmens. Das Unternehmen bleibt unter der Führung des bestehenden Managements, das weiterhin für die operativen Entscheidungen verantwortlich ist. Der Sanierungsberater sorgt dafür, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhält und begleitet den Prozess der Sanierung.

Ein entscheidender Vorteil des Schutzschirmverfahrens liegt im Vorschlagsrecht des Insolvenzschuldners. Während der Sanierungsberater vom Gericht bestellt wird, hat das Unternehmen das Recht, einen Vorschlag zur Auswahl des Sanierungsberaters zu unterbreiten. Dies gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, einen Berater auszuwählen, der zu seiner spezifischen Situation und seinen Sanierungszielen passt. Das Unternehmen kann so sicherstellen, dass die Zusammenarbeit mit dem Berater effektiv und zielgerichtet erfolgt. Der Sanierungsberater unterstützt das Unternehmen bei der Entwicklung eines Sanierungsplans, der die wesentlichen Schritte zur Sanierung und zur Befriedigung der Gläubiger regelt. In der Regel beinhaltet der Plan Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung, wie etwa die Umwandlung von Schulden oder die Vereinbarung von Stundungen.

Der Schutzschirm wird zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt, in dem das Unternehmen ohne die Gefahr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen arbeiten kann. Diese Zeit ermöglicht es dem Unternehmen, eine tragfähige Lösung zu entwickeln und die notwendigen Schritte zur Sanierung einzuleiten. Der Vorteil des Schutzschirmverfahrens gegenüber der Eigenverwaltung liegt in der größeren Autonomie, die dem Unternehmen eingeräumt wird. Im Gegensatz zur Eigenverwaltung, bei der ein Sachwalter umfassend in die Unternehmensführung eingreift, bleibt das Unternehmen im Schutzschirmverfahren weitgehend unabhängig, solange es die Anforderungen des Verfahrens einhält.

Ein weiterer Vorteil des Schutzschirmverfahrens ist die Möglichkeit der Publizierung des Verfahrens. Das öffentliche Bekanntmachen des Schutzschirmverfahrens kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Investoren stärken, da es zeigt, dass das Unternehmen proaktiv an seiner Sanierung arbeitet und nicht in eine sofortige Liquidation geht. Dies kann dem Unternehmen helfen, seine Beziehungen zu den Stakeholdern zu stabilisieren und weitere Geschäftsbeziehungen zu sichern.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung und Beratung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens. Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten Prozess, beraten bei der Auswahl des Sanierungsberaters und stellen sicher, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erstellung und Verhandlung des Sanierungsplans und vertreten die Interessen des Unternehmens gegenüber den Gläubigern. Mit unserer Expertise im Insolvenzrecht sorgen wir dafür, dass der Sanierungsprozess effizient und erfolgreich durchgeführt wird.