Sanierung
Die Sanierung hat die „Gesundung“ eines angeschlagenen Unternehmens zum Ziel. Hierbei gilt: je früher desto erfolgversprechender!
Ist ein Unternehmen erst in der Krise, nehmen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit auch die Möglichkeiten mit zunehmender Geschwindigkeit rasant ab. Der beste und oft auch einzige Weg ein in die Krise geratenes Unternehmen zu sanieren ist schnelles, konsequentes und planvolles Handeln.
Der wesentlichste Schritt nach dem Erkennen der Krise und der Identifikation Ihrer Ursachen ist die Erstellung eines Sanierungsplans. Der Sanierungsplan ist das Werkzeug zur Beurteilung der Sanierungsaussichten, zur Einforderung von Sanierungsbeiträgen von Gläubigern und Arbeitnehmern und nicht zuletzt für Banken die wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob eine Sanierung finanziert werden kann.
Für die Sanierung eines Unternehmens, die Erstellung des Sanierungsplans, die Begleitung des Unternehmens in der Sanierung und bei der strategischen Neuausrichtung für eine erfolgreiche Zukunft sind vielschichtige Kompetenzen notwendig: die tiefgreifende Kenntnis des Insolvenzrechtes, betriebswirtschaftliche Analyse- und Planungskompetenz, juristische – insbesondere arbeits- und vertragsrechtliche Kompetenz.
Deshalb haben wir in unserer Kanzlei genau diese Kompetenzen in Person der Berufsträger gebündelt, um Krisen zu meistern, um Sanierungen zu ermöglichen, um Zukunft erfolgreich zu machen!