Internationales Wirtschaftsrecht

Das internationale Wirtschaftsrecht umfasst den gesamten grenzüberschreitenden Handel sowie Fragestellungen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen aus zwei unterschiedlichen Staaten regeln. Typische Teilbereiche dieses Rechtsgebietes sind unter anderem:

  • internationales Privatrecht
  • internationales Zivilverfahrensrecht
  • Schiedsverfahrensrecht
  • internationales Handels- und Gesellschaftsrecht

Das internationale Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine stetig wachsende Praxisrelevanz für Unternehmer aus. Immer mehr Waren werden aus anderen Ländern bezogen oder in diese verkauft. Hier kollidieren immer zwei oder mehr Rechtsordnungen, wobei dabei oft Unkenntnis des ausländischen Rechts zu Unsicherheiten und im Zweifel zu finanziellen Schäden führt. Hier ist es notwendig, dass Unternehmen bereits vor der Geschäftstätigkeit mit dem Ausland potentielle Risiken sichten und ihr Geschäftsmodell entsprechend anpassen.

Insbesondere die Kenntnis des deutschen Handels- und Wirtschaftsrechts reicht in vielen Fällen nicht aus, da das internationale Wirtschaftsrecht eigene Regelungen aufweist, die teilweise deutlich anders sind als im deutschen Recht.

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