Eigentumsvorbehalt im internationalen Warenverkehr

Der Eigentumsvorbehalt ist ein in Deutschland übliches Sicherungsmittel in Kaufverträgen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Ein solcher Vorbehalt sieht vor, dass das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei dem Verkäufer bleibt. Sollte der Käufer den Kaufpreis in der Folgezeit nicht zahlen, so kann der Verkäufer die Sache wieder herausverlangen. Damit ist der wirtschaftliche Schaden in der Regel überschaubar oder entfällt ganz. Ein weiterer Vorteil ist die günstige Behandlung des Eigentumsvorbehalts im Falle der Insolvenz, da der Verkäufer hier gegenüber den sonstigen Gläubigern des Insolvenzschuldners/Käufers deutlich begünstigt wird. Er erhält im Falle der Insolvenz des Käufers entweder den Kaufgegenstand zurück oder den vollen Kaufpreis. Auch hier ist der wirtschaftliche Ausfall gering.

Viele Unternehmer verkaufen ihre Waren auch in das europäische und nicht-europäische Ausland. Dabei sehen viele Verträge oder auch allgemeine Geschäftsbedingungen auch hier einen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers vor. Im Glauben an das bestehende Sicherungsmittel werden die Waren dann über die Grenze an den Käufer versendet. Ist der Käufer dann zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig, ist die Überraschung groß: viele ausländische Rechtsordnungen kennen den Eigentumsvorbehalt nicht oder sie kennen diesen, es sind aber zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.

In der Folge sind damit viele Eigentumsvorbehalte unwirksam. Der Verkäufer kann dann seine Ware nicht mehr zurückfordern und erhält auch nicht den versprochenen Kaufpreis. Dieses Problem folgt aus dem in vielen Rechtsordnungen vorgesehenen Grundsatz der „lex rei sitae“ (lat. Recht der belegenen Sache) – hiernach gilt das Recht des Staates, in welchem sich die Ware befindet. Dies ist für das deutsche Recht ausdrücklich in Art. 43 Abs. 1 und 2 EGBGB geregelt:

„Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.“

„Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden.“

Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar. Selbst wenn der Kaufvertrag die Anwendung des deutschen Rechts vorsieht, ändert dies nichts an der bestehenden Rechtslage.

Glücklicherweise haben viele ausländische Staaten in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen an einen Eigentumsvorbehalt gesenkt oder diesen neu eingeführt. Trotzdem bestehen bis heute Unterschiede, die zu beachten sind.

Es ist für Unternehmen somit ratsam sich vorab beraten zu lassen, ob der Eigentumsvorbehalt auch im Land des Käufers wirksam ist oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Ansonsten müssen andere Sicherungsmittel gefunden werden, um einen möglichen Ausfall unbeschadet zu überstehen.

Bolwindokters berät Sie umfassend im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts und der Besicherung von Verträgen.

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit den jeweiligen Voraussetzungen des einfachen Eigentumsvorbehalts. Diese ist nicht abschließend und wird regelmäßig aktualisiert.

  • Europa
    • Belgien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Schriftform nötig
      • Stand: 2010
    • Bulgarien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Schriftform nötig
      • Stand: 2009
    • Dänemark
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: bei der Vereinbarung eines Vorbehalts über ein Kraftfahrzeug muss dies in das Kraftfahrzeugbuch eingetragen werden
      • Stand: 2010
    • Estland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2007
    • Finnland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2003
    • Frankreich
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Schriftform nötig
      • Stand: 2010
    • Griechenland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2005
    • Großbritannien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2006
    • Irland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2009
    • Italien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: In der Insolvenz ist der Eigentumsvorbehalt nur wirksam, wenn dieser in einer Urkunde niedergelegt ist, die ein „sicheres Datum“ beinhaltet. Es handelt sich dabei um ein nachweisbares Datum. In der Praxis wird der Kaufvertrag daher meistens registriert.
      • Stand: 2005
    • Kroatien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Eigentumsvorbehalt wirkt nur zwischen den Parteien und nicht gegenüber Dritten, es sei denn die Vereinbarung ist in einer öffentlich beglaubigten Urkunde niedergelegt.
      • Stand: 2004
    • Lettland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2010
    • Luxemburg
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Eigentumsvorbehalt muss schriftlich vereinbart werden, wenn dieser im Insolvenzverfahren erhalten bleiben soll.
    • Niederlande
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Eigentumsvorbehalt kann nur zur Sicherung bestimmter Gegenleistungen aus dem Kaufvertrag abgeschlossen werden. Andere Forderungen sind unzulässig.
      • Stand: 2020
    • Norwegen
      • Eigentumsvorbehalt nur an Schiffen und Flugzeugen möglich
      • Besonderheit: Ein besitzloses Pfandrecht kann anstelle des Vorbehalts vereinbart werden, dies muss aber in ein öffentliches Register eingetragen werden.
      • Stand: 2010
    • Österreich
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2009
    • Polen
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Schriftform nötig; der Eigentumsvorbehalt ist gegenüber den Gläubigern des Käufers nur wirksam, wenn die Urkunde ein feststehendes Datum aufweist.
      • Stand: 2008
    • Portugal
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Bei dem Erwerb von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen muss dieser Vorbehalt bei Gericht eingetragen werden.
      • Stand: 2010
    • Rumänien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Vorbehalt muss im Kaufvertrag besonders vorgesehen sein.
      • Stand: 2008
    • Russland
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Schriftform nötig
      • Stand: 2008
    • Schweden
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Vorbehalt entfällt, wenn die Ware zur Weiterveräußerung, Bearbeitung oder zum Verbrauch bestimmt ist. Auch Zubehör teilweise von der Möglichkeit ausgenommen.
      • Stand: 2001
    • Schweiz
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Der Vorbehalt muss in das Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden. Die Schweiz sieht aber eine „Schonfrist“ von drei Monaten vor, in welchem der (deutsche) Eigentumsvorbehalt wirksam bleibt. Danach entfällt der Vorbehalt ersatzlos.
      • Stand: 2020
    • Serbien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2007
    • Slowakische Republik
      • Eigentumsvorbehalt dahingehend möglich, dass der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt Eigentümer werden soll.
      • Besonderheit: Schriftform nötig
      • Stand: 2008
    • Slowenien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Dritten gegenüber ist der Vorbehalt nur wirksam, wenn die Vereinbarung öffentlich beglaubigt worden ist.
      • Stand: 2008
    • Spanien
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2009
    • Tschechische Republik
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheiten: Schriftform nötig; Vorbehalt oft aufgrund von Vollstreckungsschwierigkeiten wirkungslos.
      • Stand: 2009
    • Türkei
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Beurkundung und Registrierung bei dem für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Notar.
      • Stand: 2008
    • Ukraine
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2009
    • Ungarn
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Besonderheit: Schriftform nötig
      • Stand: 2008
  • Nordamerika
    • Kanada
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2003
    • Vereinigte Staaten von Amerika
      • Eigentumsvorbehalt unbekannt
      • Besonderheit: Ein Sicherungsrecht, dem Vorbehalt sehr ähnlich, kann vereinbart werden. Dies bedarf der Schriftform. Die Vereinbarung kann in ein Register eingetragen werden. Im Bundesstaat Louisiana ist die Vereinbarung einer Mobiliar-Hypothek möglich.
      • Stand: 2010
  • Asien
    • Japan
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2009
    • Südkorea
      • Eigentumsvorbehalt in ähnlicher Weise wie im deutschen Recht möglich
      • Stand: 2007
    • Malaysia
      • Eigentumsvorbehalt unbekannt
      • Stand: 1999
    • Volksrepublik China
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2008
    • Mongolei
      • Eigentumsvorbehalt möglich
      • Stand: 2021