ChemBiozidDV Abgabebeschränkung Selbstbedieunungverbot Registrierung BAuA-Regristriernummer

ChemBiozidDV Abgabebeschränkung Selbstbedieunungverbot Registrierung BAuA-Regristriernummer

ChemBiozidDV

Was ist die ChemBiozidDV?

Die ChemBiozidDV (Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften
für Biozid-Produkte) trifft Regelungen für Biozidprodukte und flankiert auf nationaler Ebene die europäische Biozidprodukteverordnung.
Hier sind u.a. die seit dem 1.1.2025 geltenden Abgabeverbote und Abgabebeschränkungen verortet.

 

Was bezweckt die ChemBiozidDV?

„Die Verordnung dient dem Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch
und Tier sowie für die Umwelt vor den Auswirkungen von Biozid-Produkten zu gewährleisten, indem die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland
durch flankierende Regelungen verbessert wird. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthält unmittelbar geltende unionsrechtliche Vorschriften insbesondere zur Zulassung und
Kennzeichnung von Biozid-Produkten. Biozid-Produkte dienen bestimmungsgemäß der
Abtötung oder sonstigen Kontrolle von Schadorganismen; auf Grund dieser Wirkungsweise bergen Biozid-Produkte ein hohes Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt, was grundsätzlich auch für Produkte gilt, für die
eine Zulassung erteilt wird. Denn eine positive Zulassungsentscheidung, die einem Biozid-Produkt bescheinigt, dass seine Anwendung keine unannehmbaren Wirkungen auf
Gesundheit und Umwelt hat, fußt auf der Annahme, dass bestimmte Anwendungsbeschränkungen wie z.B. eine Beschränkung der Anwendung auf den Innenraum oder auf
professionelle Anwender, tatsächlich eingehalten werden. Eine ungehinderte Abgabe von
Biozid-Produkten, die für die professionelle Anwendung bestimmt sind, sowie bestimmter
sonstiger Biozid-Produkte birgt in dieser Hinsicht Risiken für die menschliche Gesundheit
und die Umwelt. Durch Abgabegespräche durch sachkundiges Personal soll der Verbraucher über die Risiken des Einsatzes von Biozid-Produkten aufgeklärt werden. Unnötige
Anwendungen sollen vermieden und eine sachgerechte Anwendung der Produkte entsprechend den Bestimmungen in der Zulassung sichergestellt werden. Daneben sind die
bestehenden Regelungen des untergesetzlichen Regelwerks, bestehend aus der BiozidMeldeverordnung und der Biozid-Zulassungsverordnung, veraltet und müssen angepasst
werden.
“ (BR-Drcks. 404/21)

Was passiert, wenn ich gegen die ChemBiozidDV verstoße? 

Verstöße gegen die ChemBiozidDV können sowohl als Ordnungswidrigkeit, aber auch als Straftat seitens des Staates geahndet werden.

Aber auch im Verhältnis zwischen Konkurrenten gibt das Wettbewerbsrecht den Akteuren die Möglichkeit der Rechtsverfolgung, z.B. durch die Abmahnung, das einstweilige Verfügungsverfahren und die notfalls gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Rechtsberatung und -dienstleistungen im Bereich ChemBiozidDV

Als Kanzlei mit tiefgreifender Expertise im Bereich der ChemBiozidDV unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, Strategie und auch in Streitfragen zur ChemBiozidDV:

  • Registrierung bei der BAuA: Beratung und Unterstützung bei der Meldung von Bioziden bei der Datenbank ebiomeld.de
  • Compliance und Regulierung: Sicherstellung, dass Ihre Produkte und Geschäftsaktivitäten den strengen Anforderungen der ChemBiozidDV entsprechen.
  • Vertragsrecht: Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Handel von Bioziden, von Lieferverträgen bis hin zu Lizenzvereinbarungen.
  • Rechtliche Vertretung: Im Falle von Streitigkeiten oder regulatorischen Problemen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Wir vertreten im Bereich des Wettbewerbs Unternehmen zu allen Fragen des Chemikalien- und Biozidrechts.

Sie wurden abgemahnt wegen Verstößen gegen die BiozidVO (BPR oder auch Verordnung EU 528/2012 genannt), die ChemBiozidDV oder CLP-VO?

Kontaktieren Sie uns bitte schnell, da die Zeit drängt. Die Frist zur Reaktion ist in der Regel kurz bemessen.

Sie erreichen uns telefonisch unter:  02572 917270 oder per E-Mail an: h.heidorn@bolwindokters.de .

 

 

Wir sind für Sie da!

  • Fachliche Kompetenz: Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Biozidprodukte verfügt Herr Heidorn umfassende Kenntnisse in der Gesetzgebung und den praktischen Anforderungen dieser speziellen Rechtsmaterie.
  • Maßgeschneiderte Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir biete individuell abgestimmte Lösungen, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht werden.
  • Vertrauen und Transparenz: Unser Ziel ist es, langfristige, vertrauensvolle Beziehungen mit unseren Mandanten aufzubauen, indem wir klare und nachvollziehbare rechtliche Beratung bieten.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich der ChemBiozidDV oder angrenzender Rechtsgebiete benötigen oder Fragen zu Zulassungsprozessen, Compliance oder Haftungsrisiken haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Erstberatung – gemeinsam entwickeln wir die bestmögliche Strategie für Ihr Unternehmen. Telefonisch unter:  02572 917270 oder per E-Mail an: h.heidorn@bolwindokters.de .

 

What is the ChemBiozidDV?

The ChemBiozidDV sets out regulations for biocidal products and flanks the European Biocidal Products Regulation at national level.
Among other things, it contains the bans and restrictions on dispensing that have been in force since 1 January 2025.

Legal advice and services in the area of ChemBiozidDV

As a law firm with in-depth expertise in the area of the ChemBiozidDV, we support you in the implementation, strategy and also in disputes relating to the ChemBiozidDV:

  • Registration with the BAuA: Advice and support with the notification of biocides to the ebiomeld.de database
  • Compliance and regulation: Ensuring that your products and business activities comply with the strict requirements of the ChemBiozidDV.
  • Contract law: Support in drafting and reviewing contracts related to the trade of biocides, from supply contracts to licence agreements.
  • Legal representation: In the event of disputes or regulatory problems, we represent your interests before authorities and courts.
  • Warning letters under competition law: We represent companies in the field of competition in all matters relating to chemicals and biocides law.

Have you received a warning letter due to violations of the Biocidal Products Regulation (BPR – Biocidal Product Regulation or also known as Regulation EU 528/2012), the ChemBiozidDV or CLP-VO?

Please contact us quickly, as time is of the essence. The deadline for responding is usually short.

You can reach us by telephone on: +492572 9172717 or by e-mail to: h.heidorn@bolwindokters.de .

 

 

 

We are here for you!

Specialist expertise: As a lawyer with many years of experience in the field of biocidal products, Mr Heidorn has extensive knowledge of the legislation and practical requirements of this special legal matter.
Customised advice: Every case is unique. We offer customised solutions that meet the needs of your company.
Trust and transparency: Our aim is to build long-term, trusting relationships with our clients by providing clear and comprehensible legal advice.

Contact us for an initial consultation

If you need legal support in the area of the ChemBiozidDV or related areas of law or have questions about authorisation processes, compliance or liability risks, I am at your disposal. Contact me today for an initial consultation – together we will develop the best possible strategy for your company. By telephone on: +492572 9172717 or by email to: h.heidorn@bolwindokters.de