Produktsicherheit
Die Sicherheit von Produkten, insbesondere von Verbraucherprodukten ist ein zentrales Anliegen der EU.
Die grundsätzliche Sicherheitsarchitektur wird im BLUE GUIDE 2022 der EU beschrieben.
Seit dem 13.12.2024 gilt die GPSR Verordnung – 2023/988 – EN – EUR-Lex für diverse Verbraucherprodukte.
Die GPSR gilt dabei nicht für:
- Human- und Tierarzneimittel,
- Lebens- und Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,
- Pflanzenschutzmittel,
- Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden
- Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139
- Antiquiäten
Der Kreis der Verantwortlichen wurde durch die GPSR erweitert. So sind nunmehr auch Anbieter von Online-Marktplätzen gem. Art. 22 verpflichtet. Aber auch Fulfillment-Dienstleister werden nunmehr als Wirtschaftsakteure aufgenommen.
Hersteller sind nunmehr verpflichtet für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchzuführen und technische Unterlagen zu erstellen, die 10 Jahre lang nach dem letzten Inverkehrbringen aufebewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen. Zudem sind Unfälle durch das Produkt zu melden (Art. 20) und es wurden insbesondere neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten festgelegt.
Bei der Bewertung, ob es sich bei einem Produkt um ein sicheres Produkt handelt, werden insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- die Eigenschaften des Produkts, unter anderem seine Gestaltung, seine technischen Merkmale, seine Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anweisungen für seinen Zusammenbau sowie gegebenenfalls für seine Installation, Verwendung und Wartung;
- seine Einwirkung auf andere Produkte, wenn eine gemeinsame Verwendung des Produkts mit anderen Produkten, einschließlich der Verbindung dieser Produkte, vernünftigerweise vorhersehbar ist;
- die mögliche Einwirkung anderer Produkte auf das zu bewertende Produkt, wenn eine gemeinsame Verwendung anderer Produkte mit dem Produkt vernünftigerweise vorhersehbar ist, wobei bei der Bewertung der Sicherheit des zu bewertenden Produkts die Einwirkung nicht eingebetteter Gegenstände, die die Funktionsweise des zu bewertenden Produkts beeinflussen, verändern oder vervollständigen sollen, zu berücksichtigen ist;
- die Aufmachung des Produkts, seine Etikettierung, einschließlich der Alterskennzeichnung hinsichtlich seiner Eignung für Kinder, etwaige Warnhinweise und Anweisungen für seine sichere Verwendung und Entsorgung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen;
- die Verbraucherkategorien, die das Produkt verwenden, vor allem durch eine Bewertung des Risikos für schutzbedürftige Verbraucher, wie etwa Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Unterschiede auf Gesundheit und Sicherheit;
- das Erscheinungsbild des Produkts, wenn es Verbraucher dazu verleiten kann, das Produkt in einer anderen Weise als derjenigen zu verwenden, für die es bestimmt war, insbesondere dann,
- wenn ein Produkt zwar kein Lebensmittel ist, aber aufgrund seiner Form, seines Geruchs, seiner Farbe, seines Aussehens, seiner Verpackung, seiner Kennzeichnung, seines Volumens, seiner Größe oder anderer Eigenschaften einem Lebensmittel ähnelt und leicht damit verwechselt werden kann und daher von Verbrauchern, insbesondere von Kindern, zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden könnte;
- wenn ein Produkt, obwohl es für die Verwendung durch Kinder weder konzipiert noch bestimmt ist, aufgrund seiner Gestaltung, seiner Verpackung oder seiner Eigenschaften wahrscheinlich von Kindern verwendet wird oder einem Objekt ähnelt, das gemeinhin als für Kinder attraktiv oder für die Verwendung durch Kinder bestimmt erscheint;
- sofern aufgrund der Art des Produkts erforderlich, die angemessenen Cybersicherheitsmerkmale, die erforderlich sind, um das Produkt vor äußeren Einflüssen, einschließlich böswilliger Dritter, zu schützen, sofern sich ein solcher Einfluss auf die Sicherheit des Produkts auswirken könnte, einschließlich eines möglichen Ausfalls der Verbindung;
- sofern die Art des Produkts dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen des Produkts.
Für Onlinehändler ergeben sich zudem weitere Pflichten. So muss das Angebot mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten:
- den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,
- falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 dieser Verordnung oder des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020,
- Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren, und
- etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind.
Hierin besteht ein erhebliches Risiko für die Händler, abgemahnt zu werden, da Verstöße leicht überprüft werden können.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Rufen Sie uns an unter: 00492572 917270 oder senden Sie uns eine Email an: h.heidorn@bolwindokters.de.