Chemikalienverordnung (REACH)

Was ist REACH?

REACH ist eine europäische Verordnung, die seit 1.7. 2007 in Kraft ist und darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Risiken von Chemikalien zu schützen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in
Zubereitungen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern. Diese Verordnung sollte dazu beitragen, das am 6. Februar 2006 in Dubai angenommene Strategische Konzept für
ein internationales Chemikalienmanagement (Strategic Approach to International Chemical Management — SAICM) zu verwirklichen.

Die REACH-Verordnung erfordert, dass Unternehmen Informationen über die Gefährdung und den Umgang mit Chemikalien sammeln, bewerten und diese an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln. Sie löste die folgenden Rechtsakte ab: Richtlinie 76/769/EWG, Richtlinie 91/155/EWG der Kommission, Richtlinie 93/67/EWG der Kommission, Richtlinie 93/105/EG der Kommission , Richtlinie 2000/21/EG der Kommission, Verordnung (EWG) Nr. 793/93 und Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission.

Ziel war es ursprünglich bis 2020 zu erreichen, dass Chemikalien so hergestellt und eingesetzt werden, dass erheblich nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Dies entsprach dem am 4. September 2002 vom Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg angenommenen Durchführungsplan.

Die REACH-VO gilt entlang der Lieferkette, ob beim Hersteller, Händler,  dem Importeur oder dem Anwender.

Aktuelle Probleme bereiten insbesondere die Beschränkungsverfahren und Verbotsverfahren der REACH. Diese sind nicht auf die Masseverfahren der PFAS oder des Chrom-VI Verfahrens ausgelegt und eine Reform der REACH ist dringend erforderlich.

Die Fristen für die Wirtschaftsakteure sich in die Verfahren einzubringen sind kurz und gleichwohl ist es wichtig, bereits frühzeitig zu agieren.

Wir bieten Ihnen Unterstützung u.a. bei folgenden Themen rund um die REACH:

  • Unterstützung bei strategischen Entscheidungen: Umgang und Planung mit und bei drohenden Verboten und Beschränkungen
  • Beschränkungen und Verbote: Beratung und rechtliche Unterstützung bei Zulassungsverfahren und bei Beschränkungsverfahren
  • Compliance: Beratung und Kommunikation mit Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten
  • Informationsweitergabe in der Lieferkette: Umsetzung in AGB und Handelsverträge.
  • Beratung von Konsortien: Unser multidisziplinäres Team aus Notar, Steuerberatern und Rechtsanwälten kann Sie bei der Gründung und Betreuung von Konsortien unterstützen.
  • Vertragsgestaltungen: im Zusammenhang mit der REACH
  • Beratung insbesondere im Bereich der Galvanik.

Aktuelle Themen: PFAS, Chrom(VI) (StoffR – Zeitschrift für Stoffrecht: Es ist nicht alles Gold, was glänzt)  und weitere Stoffe der Kandidatenliste (Candidate List of substances of very high concern for Authorisation – ECHA)

 

 

Was passiert, wenn mein Unternehmen REACH nicht einhält?

Die Nichteinhaltung der REACH kann zu empfindlichen Geldbußen und Strafen führen. Nach § 27 b ChemG können Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden. 

 

Kontaktieren Sie uns für ein Kennenlernen

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung? Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise und praktischer Erfahrung zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an unter: