EUDR – Entwaldungsverordnung
Ihr Anwalt für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) bringt seit Juni 2023 neue Pflichten für Unternehmen mit sich, die bestimmte Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse in die Europäische Union importieren oder in Verkehr bringen (erzeugen), z.B. Importeure, Landwirte und Erzeuger, aber auch Händler sind betroffen. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Waren entwaldungsfrei sind und den Sorgfaltspflichten (Due Diligence) der EUDR entsprechen. Für kleine und Kleinstunternehmen wurde die Frist auf den 30. Juni 2026 verlängert, sofern sie zum Stichtag 31.12.2020 ein kleines oder Kleinstunternehmen waren.
Unsere Kanzlei berät sämtliche Marktteilnehmer (KMU und Nicht-KMU) sowie Händler (KMU und Nicht-KMU), seien sie Händler, Erzeuger, Produzenten oder Exporteure umfassend zur Umsetzung dieser Vorgaben.
Als Ihr Anwalt für die EU-Entwaldungsverordnung unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Lieferketten, bei der Risikobewertung und bei der Dokumentation, die künftig verpflichtend ist.
Was regelt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die EUDR betrifft Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte wie:
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Rindfleisch;
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Soja;
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Palmöl;
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Kakao;
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Kaffee;
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Kautschuk;
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Holz und daraus hergestellte Produkte.
Unternehmen müssen künftig darlegen, dass diese Waren nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Zudem gelten strenge Dokumentations- und Sorgfaltspflichten, die in der gesamten Lieferkette eingehalten werden müssen.
Warum ist anwaltliche Beratung zur EUDR wichtig?
Die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung sind komplex und mit erheblichen Bußgeldern, schlimmstenfalls bis zu 4% des Jahresumsatzes bei Verstößen verbunden. Unternehmen stehen vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen:
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Aufbau eines Due-Diligence-Systems;
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Erstellung einer Risikobewertung;
- Meldung der Chargen bei der zuständigen Behörde;
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Prüfung und Dokumentation von Lieferketten;
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Vertragsgestaltung mit Lieferanten;
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Rechtliche Vertretung im Konfliktfall.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Produkterechts, Handelsrechts und Compliance begleiten wir Sie dabei, die Vorgaben der EUDR rechtssicher und effizient umzusetzen.
Unsere Leistungen zur EUDR-Beratung
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Rechtliche Analyse der Betroffenheit Ihres Unternehmens;
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Erstellung und Prüfung von Lieferantenverträgen;
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Unterstützung bei der Einführung von Compliance-Systemen;
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Begleitung bei Behördenverfahren und Kontrollen;
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Laufende Beratung zu Umsetzungspflichten und Fristen;
- Prüfung der Softwareverträge (SaaS).
Kontakt – Ihr Anwalt für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig ab und vermeiden Sie Bußgelder sowie Lieferkettenrisiken.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer +49 2572 – 91727 – 0
oder per email an: info@bolwindokters.de
