Handelsrecht
Das Handelsrecht bildet das rechtliche Fundament für Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten und ist ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Alltags. Es regelt die besonderen Anforderungen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs und sorgt dafür, dass geschäftliche Abläufe einfach, schnell und verlässlich abgewickelt werden können.
In der Kanzlei bolwindokters begleiten wir Unternehmen in allen Fragen des Handelsrechts – von der Vertragsgestaltung und Prüfung bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen und der Vertretung in handelsrechtlichen Streitigkeiten. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu sichern.
Die Grundlagen des Handelsrechts
Das Handelsrecht wird vorrangig durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, das in vielen Bereichen die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergänzt und modifiziert. Als Sonderprivatrecht der Kaufleute ist es auf die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen des Geschäftsverkehrs zugeschnitten. Es legt Wert auf:
- Schnelligkeit und Effizienz – Kaufleute müssen unverzüglich handeln und Mängel zügig anzeigen (§ 377 HGB), um ihre Rechte zu wahren.
- Selbstverantwortung und Vertrauensschutz – Erklärungen und Zusagen von Kaufleuten entfalten auch ohne besondere Form Rechtskraft (z. B. § 350 HGB zur Bürgschaftserklärung).
- Handelsbräuche und Gewohnheitsrecht – Diese ergänzen das geschriebene Recht und prägen die Praxis im Handelsverkehr (z. B. das kaufmännische Bestätigungsschreiben).
Unsere Leistungen im Handelsrecht
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich:
- Handelskauf und Vertragsrecht – Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, Liefervereinbarungen und Handelsvertreterverträgen.
- Gewährleistung und Mängelanzeigen – Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen.
- Unternehmensgründung und Handelsregistereintragungen – Begleitung bei der Eintragung von Kaufleuten und Gesellschaften sowie der Erstellung handelsrechtlich relevanter Dokumente.
- Vertretung in handelsrechtlichen Streitigkeiten – Von der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bis zur Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Handelsrecht mit wirtschaftlichem Weitblick
Unsere Stärke liegt in der Verknüpfung von handelsrechtlicher Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis. Wir begleiten nicht nur Ihre laufenden Handelsgeschäfte, sondern unterstützen Sie auch bei strategischen Entscheidungen, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Als Kanzlei mit starker wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung und interdisziplinärem Ansatz bringen wir die Erfahrung und das Fachwissen mit, um Ihnen in allen Aspekten des Handelsrechts zur Seite zu stehen.
Setzen Sie auf unsere Expertise – wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäftsbeziehungen rechtssicher und reibungslos verlaufen.