Geschäftsführerhaftung
Die Rolle des Geschäftsführers bringt nicht nur Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens mit sich, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken – insbesondere, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Im Falle einer Insolvenz können Geschäftsführer persönlich in die Haftung genommen werden, sei es durch Gläubiger, Sozialversicherungsträger, die Finanzverwaltung oder den Insolvenzverwalter.
In der Kanzlei bolwindokters beraten und vertreten wir Geschäftsführer präventiv und in der Krise, um Haftungsrisiken zu minimieren und mögliche persönliche Konsequenzen abzuwenden.
Haftung gegenüber der Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträgern
Ein besonders risikobehafteter Bereich ist die Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Geschäftsführer sind verpflichtet, fällige Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vorrangig abzuführen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung führen regelmäßig zu einer persönlichen Haftung gemäß § 69 AO (Abgabenordnung) und § 823 BGB (unerlaubte Handlung). Dabei haftet der Geschäftsführer mit seinem gesamten Privatvermögen – selbst dann, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Wir helfen Ihnen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um:
- Zahlungsausfälle zu vermeiden oder zu reduzieren.
- Pflichten zur Steuer- und Beitragsabführung zu erfüllen, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
- Rückstände zu kommunizieren und Stundungsvereinbarungen zu prüfen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter, ob der Geschäftsführer gegen insolvenzrechtliche Pflichten verstoßen hat. Besonders relevant ist die Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO. Wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, können Insolvenzverwalter den Geschäftsführer für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife getätigt wurden, persönlich in Anspruch nehmen.
Um dies zu vermeiden, bieten wir:
- Frühzeitige Krisenberatung zur Erkennung der Insolvenzreife.
- Unterstützung bei der rechtzeitigen Insolvenzantragstellung.
- Begleitung bei Verhandlungen mit Gläubigern und Restrukturierungsmaßnahmen zur Abwendung der Insolvenz.
Vermeidung von Haftungsrisiken – Präventive Beratung
Wir empfehlen Geschäftsführern, bereits in wirtschaftlich stabilen Zeiten Haftungsrisiken im Blick zu behalten und durch rechtzeitige Beratung auf Krisenszenarien vorbereitet zu sein. Dazu gehört:
- Überprüfung der Buchführung und Zahlungsströme auf rechtliche Konformität.
- Implementierung von Frühwarnsystemen zur Erkennung wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
- Verständliche und klare Kommunikation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur laufenden Überwachung der Liquidität.
In der Krise zählt schnelles und überlegtes Handeln. Mit der richtigen Strategie und rechtlichen Unterstützung lassen sich Haftungsrisiken deutlich reduzieren oder vermeiden.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Partner im Insolvenzrecht zur Seite und helfen Ihnen, Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer zu minimieren – bevor es zu spät ist.