Gläubigervertretung
Wenn ein Geschäftspartner oder Mieter in die Insolvenz gerät, stehen Gläubiger oft vor der Herausforderung, ihre offenen Forderungen und Sicherungsrechte zu sichern. Lieferanten, Vermieter und Dienstleister müssen schnell reagieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen und wirtschaftliche Verluste zu minimieren. In der Kanzlei bolwindokters vertreten wir Gläubiger in allen Phasen des Insolvenzverfahrens und setzen uns dafür ein, dass ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.
Lieferanten – Schutz durch Sicherungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Für Lieferanten und Geschäftspartner ist es entscheidend, bestehende Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte frühzeitig geltend zu machen. In der Insolvenz des Schuldners gilt es, schnell zu handeln, um die Aussonderung oder Absonderung von Waren oder Forderungen durchzusetzen. Wir beraten Sie umfassend zur:
- Geltendmachung von verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalten.
- Wirkung und Durchsetzung von Sicherungsrechten in der Insolvenz.
- Absicherung von Lieferungen durch Vorauszahlungen oder Bankbürgschaften.
- Prüfung und Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle.
Je früher ein Lieferant Sicherungsrechte beansprucht, desto höher sind die Chancen, Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse herauszulösen und wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden.
Vermieter – Pfandrechte und privilegierte Forderungen nutzen
Vermieter sind in der Insolvenz eines Mieters oft durch das gesetzliche Vermieterpfandrecht privilegiert. Dieses Pfandrecht gewährt Vermietern die Möglichkeit, sich aus den beweglichen Gegenständen des Mieters zu befriedigen, die sich im Mietobjekt befinden. Doch dieses Recht muss aktiv und rechtzeitig geltend gemacht und durchgesetzt werden, um nicht im Zuge der Insolvenz unwirksam zu werden.
Wir unterstützen Vermieter bei:
- Durchsetzung des Vermieterpfandrechts und der Anmeldung von Forderungen.
- Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, der eine Herausgabe der Gegenstände verlangen könnte.
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und der Wahrung von Aus- und Absonderungsrechten.
- Sicherung von Mietforderungen und Schadensersatzansprüchen im Insolvenzverfahren.
Schnelles Handeln in wirtschaftlich kritischen Situationen
In der Insolvenz eines Geschäftspartners zählt schnelles und entschlossenes Handeln. Viele Sicherungsrechte greifen nur, wenn sie rechtzeitig geltend gemacht werden. Gleichzeitig ist das Zusammenspiel zwischen Gläubigern, Insolvenzverwaltern und gesetzlichen Regelungen oft komplex und vielschichtig.
Wir unterstützen Sie dabei:
- Forderungen frühzeitig und rechtssicher anzumelden.
- Ihre Rechte zu wahren und wirtschaftlich bedeutende Vermögenswerte zu schützen.
- Verhandlungsspielräume zu erkennen und auszunutzen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Ob als Lieferant, Vermieter oder Dienstleister – wir setzen uns für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen, sich in der Insolvenz eines Geschäftspartners rechtzeitig und effektiv zu positionieren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen, um Ihre wirtschaftlichen Ansprüche zu sichern und Verluste zu minimieren.