Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert den Zugang zu medizinischer Versorgung und übernimmt die Kosten für Behandlungen, Medikamente und Therapien. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Leistungsablehnungen, Verzögerungen und Streitigkeiten mit den Krankenkassen. Patienten müssen sich dann mit komplexen sozialrechtlichen Regelungen auseinandersetzen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
In der Kanzlei bolwindokters vertreten wir Patienten und Versicherte gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die notwendige medizinische Versorgung nicht verweigert wird.
Typische Konfliktbereiche mit der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ablehnung von Behandlungen und Operationen
- Verweigerung von Hilfsmitteln und Arzneimitteln
- Streitigkeiten um Reha- und Kurmaßnahmen
- Einstellung oder Verweigerung von Krankengeld
- Versorgung mit Pflegeleistungen und häuslicher Krankenpflege
- Nichtanerkennung von neuen Behandlungsmethoden oder Spezialtherapien
Krankenkassen lehnen Leistungen häufig mit der Begründung ab, dass diese nicht wirtschaftlich, notwendig oder ausreichend erprobt seien. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen und kämpfen dafür, dass medizinisch notwendige Behandlungen genehmigt werden.
Krankengeld und Leistungsansprüche
Ein besonders kritischer Bereich ist die Zahlung von Krankengeld. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die Krankenkasse tritt mit Krankengeldzahlungen ein. Häufig wird:
- Das Krankengeld zu früh eingestellt, weil die Kasse die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt.
- Die weitere Zahlung verweigert, obwohl der behandelnde Arzt weiterhin Arbeitsunfähigkeit attestiert.
- Versäumte Fristen oder unvollständige Atteste als Grund für die Verweigerung genannt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld lückenlos erfüllt wird und helfen bei der Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
Hilfsmittel und Heilmittel – Wenn die Kasse nicht zahlt
Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte) sowie für Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Logopädie) übernehmen. In vielen Fällen wird die Versorgung jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass:
- Kostengünstigere Alternativen zur Verfügung stehen.
- Die Maßnahme nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.
- Keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Wir prüfen, ob die Ablehnung rechtens ist und setzen uns dafür ein, dass Sie die benötigten Hilfsmittel und Therapien erhalten.
Rehabilitation und Kuren – Ihre Rechte auf Erholung und Wiederherstellung
Krankenkassen lehnen Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren häufig mit der Begründung ab, dass:
- Ambulante Maßnahmen ausreichend seien.
- Keine dringende medizinische Indikation vorliege.
- Formalitäten nicht erfüllt wurden.
Wir helfen Ihnen dabei, Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide einzulegen und vertreten Sie in Verfahren vor den Sozialgerichten, wenn nötig.
Verfahren und Widersprüche – So setzen wir Ihre Rechte durch
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Phasen der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse:
- Prüfung der Bescheide und Leistungsablehnungen
- Einlegung von Widersprüchen – Fristgerechte und fundierte Widerspruchsbegründung
- Vertretung im Widerspruchsverfahren – Direkte Kommunikation mit der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst (MDK)
- Klage vor dem Sozialgericht – Wenn notwendig, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch
Viele Verfahren können bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, sodass es nicht zu einer langwierigen Klage kommen muss.
Warum bolwindokters?
Unsere Kanzlei vereint medizinrechtliche Kompetenz mit fundierten Kenntnissen des Sozialrechts. Wir verstehen die Abläufe der Krankenkassen und setzen uns dafür ein, dass Patienten und Versicherte zu ihrem Recht kommen.
Lassen Sie sich nicht von Ablehnungen entmutigen – wir kämpfen für Ihre gesundheitliche Versorgung und Ihre Ansprüche.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich gegen Ihre Krankenkasse wehren müssen oder Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen benötigen.