Tierarztrecht

Mit zunehmenden Streitigkeiten im Bereich des Pferdekaufrechts ist auch das Haftungspotential des Tierarztes gestiegen. Dies betrifft insbesondere die Haftung im Rahmen der Kaufuntersuchungen, aber auch die Haftung des behandelnden Tierarztes oder Gutachter bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Gerade im Bereich der Tierarzthaftung erlangt die Schnittstelle unserer Kompetenzen auf dem Gebiet des Pferderechts sowie des Medizinrechts besondere Bedeutung. Aufgrund unseres interdisziplinären Kanzleikonzeptes stehen wir außerdem sowohl den Tierärzten als auch den Patienteneigentümern in Fragen des Vertrags- und Berufsrechts als auch in betrieblichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

2012 referierte Rechtsanwältin Voy zum Thema Tierschutz im Pferdesport auf dem Tierärztekongress in Leipzig.