Versicherungsrecht
Versicherungen sind fester Bestandteil unseres Alltags. Ob im Straßenverkehr, im Beruf, im Pferdesport oder im medizinischen Bereich – nahezu jede Situation ist durch eigene oder fremde Versicherungen abgedeckt. Doch im Schadensfall treten oft Unklarheiten, Verzögerungen oder gar Leistungsverweigerungen auf. Streitigkeiten über die Eintrittspflicht der Versicherung oder die Höhe der Entschädigung sind keine Seltenheit und können erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen haben.
Die Kanzlei bolwindokters vertritt Versicherungsnehmer, Geschädigte und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen und unangemessene Kürzungen oder Ablehnungen von Versicherungen zu verhindern. Dabei decken wir alle wichtigen Versicherungszweige ab und setzen auf eine praxisnahe, fachübergreifende Beratung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst nicht nur das allgemeine Versicherungsvertragsrecht und das Sachversicherungsrecht, sondern konzentriert sich insbesondere auf Schnittstellen zu den Fachgebieten Medizinrecht, Verkehrsrecht und Pferdesportrecht. Diese Bereiche überschneiden sich häufig – etwa bei Personenschäden nach Verkehrsunfällen oder bei medizinischen Behandlungsfehlern. In vielen Fällen ist die Versicherung des Schädigers der erste Ansprechpartner, wenn es um die Regulierung von Sach- oder Personenschäden geht.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:
- Personenversicherungen: Kranken-, Krankentagegeld-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
- Haftpflichtversicherungen: Berufshaftpflicht für Heilberufler, Kfz-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht.
- Sachversicherungen: Gebäude-, Inhalts- und Kaskoversicherungen.
Ablauf der Schadenregulierung – Klare Struktur, maximale Sicherheit
Die Schadenregulierung beginnt stets mit der Klärung der Haftungsfrage. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die Versicherung des Gegners oder die eigene Versicherung eintrittspflichtig ist. Wir prüfen die Sachlage, ermitteln die Haftungsgrundlage und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Mögliche Haftungsgründe können sein:
- Ärztlicher Behandlungsfehler oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
- Verkehrsunfälle und Halterhaftung von Fahrzeugen.
- Tierhalter- und Tierhüterhaftung bei Unfällen mit Tieren.
Ermittlung von Schadenspositionen
Sobald die Haftung geklärt ist, geht es um die präzise Ermittlung und Durchsetzung der Schadenspositionen. Bei Personenschäden sind dies häufig:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Kosten für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen
- Haushaltsführungsschaden
Bei Sachschäden ist die Ermittlung des Werts durch ein Sachverständigengutachten häufig unumgänglich. Dies gilt insbesondere für:
- Verkehrsunfälle (Kfz-Gutachten)
- Verunglückte oder verletzte Pferde (Wertgutachten für Pferdezucht und -sport)
- Sachschäden an Gebäuden oder Umweltschäden
Während Bagatellschäden bis 1.000 Euro oft mit einem einfachen Kostenvoranschlag nachgewiesen werden können, ist bei größeren Schäden ein unabhängiges Gutachten der Standard und Grundlage für die Schadenregulierung.
Warum bolwindokters?
Unsere interdisziplinäre Ausrichtung ermöglicht es uns, versicherungsrechtliche Fragestellungen umfassend zu bewerten. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die wirtschaftlichen und praktischen Auswirkungen für unsere Mandanten.
Dank unserer Erfahrung in komplexen Schadensfällen können wir frühzeitig Risiken erkennen, Versicherungsleistungen maximieren und unangemessene Verzögerungen verhindern.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Versicherungsrecht – wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darauf ankommt, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihr Recht zu wahren.