Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wichtigsten Säulen des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie garantiert den Zugang zu medizinischer Versorgung und übernimmt die Kosten für Behandlungen, Medikamente und Therapien. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen – sei es bei der Ablehnung von Leistungen, der Rückforderung von Beiträgen oder bei Streitigkeiten über Krankengeldzahlungen.

In der Kanzlei bolwindokters vertreten wir Versicherte, die sich gegen ungerechtfertigte Entscheidungen ihrer Krankenkasse wehren möchten. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf medizinische Versorgung, Hilfsmittel oder Krankengeld vollumfänglich durchgesetzt werden.

Typische Streitfälle mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist an das Sozialgesetzbuch (SGB) gebunden und muss ihre Entscheidungen auf gesetzlicher Grundlage treffen. Dennoch kommt es häufig zu Konflikten in folgenden Bereichen:

  • Ablehnung von medizinischen Behandlungen oder Operationen: Oft verweigern Krankenkassen Leistungen mit der Begründung, diese seien nicht notwendig oder ausreichend erprobt.
  • Verweigerung von Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren: Besonders im Bereich der Anschlussheilbehandlungen (AHB) oder Reha-Maßnahmen lehnen Krankenkassen Anträge häufig ab.
  • Kürzung oder Einstellung von Krankengeld: Die Kasse stellt die Zahlungen mit der Begründung ein, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt oder fordert Krankengeld zurück.
  • Streit um Hilfsmittel und Medikamente: Krankenkassen verweigern oft die Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte) oder notwendige Medikamente.
  • Einstufung von Beiträgen für Selbstständige und freiwillig Versicherte: Gerade bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten kommt es häufig zu Unstimmigkeiten über die Höhe der zu zahlenden Beiträge.

Was wir für Sie tun

Unsere Kanzlei prüft die Rechtsgrundlage der Ablehnungsbescheide und unterstützt Sie dabei, Einspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse einzulegen. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Sie konsequent im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Widerspruch gegen abgelehnte Leistungsanträge
  • Durchsetzung von Krankengeldansprüchen
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Reha- und Kuranträge
  • Prüfung der Höhe von Beitragsbescheiden
  • Rechtsdurchsetzung bei verweigerten Hilfsmitteln und Arzneimitteln

Krankengeld – Ein häufiger Streitpunkt

Ein besonders sensibler Bereich ist die Zahlung von Krankengeld. Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert und keine Lohnfortzahlung mehr erfolgt. Die Krankenkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Krankengeldbezug weiterhin vorliegen.

Typische Probleme sind:

  • Verweigerung der Zahlung aufgrund fehlender ärztlicher Bescheinigungen
  • Kürzung oder Einstellung der Leistungen aufgrund vermeintlicher Genesung
  • Rückforderungen von Krankengeld

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Krankengeldansprüche lückenlos erfüllt werden und beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise im Krankheitsfall, um Leistungslücken zu vermeiden.

Warum bolwindokters?

Unsere Kanzlei vereint Kompetenz im Sozial- und Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Versicherten gegenüber Krankenkassen. Wir kennen die Abläufe und Argumentationsmuster der Kassen und wissen, wie wir diese erfolgreich widerlegen.

Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte als Versicherter durchzusetzen und die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen.

Zögern Sie nicht, sich gegen ungerechtfertigte Entscheidungen Ihrer Krankenkasse zur Wehr zu setzen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Gesundheit zu schützen.