Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein großes Rechtsgebiet, welches gleichermaßen die Verteidigung in Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die zivil- und versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen und Probleme des Kraftfahrzeugan- und –verkaufsLeasing und Reparatur umfasst. Bei Bearbeitung von Bußgeldverfahren richten wir unser Augenmerk auf die Überprüfung der korrekten Vorgehensweise der Strafverfolgungs- und der Verwaltungsbehörden. Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und
Rotlichtverstößen oder anderen Verkehrsrechtsahndungen lauern eine Vielzahl von Fehlerquellen sowohl bei der modernen Messtechnik als auch beim menschlichen Umgang damit. Viele Fehler können dabei mit anwaltlicher Routine festgestellt werden, oftmals lohnt es sich aber auch, ein professionelles Sachverständigengutachten für
Verkehrsmesstechnik einzuholen, insbesondere, wenn es für den Mandanten mehr als um ein geringes <iBußgeld, beispielsweise um ein Fahrverbot, ein Aufbauseminar oder den Entzug der Fahrerlaubnis an sich geht.

Der Verlust der Fahrerlaubnis kann auch drohen, wenn Alkohol oder Drogen konsumiert wurden. Ein Vorgehen gegenüber der Behörde oder vor dem Verwaltungsgericht sollte sorgfältig geprüft und abgewogen werden, unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren für den Mandanten.

Auch ein Verkehrsunfall kann die Verfolgung von Verkehrsstraftaten nach sich ziehen: StraßenverkehrsgefährdungUnfallflucht,
Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung etc… – hier ist eine seriöse Verteidigung angezeigt – auch deswegen, da eine Straftat im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gleichzeitig Probleme versicherungsrechtlicher Art mit sich bringen kann.

Zivilrechtlich müssen Sach- und Personenschäden professionell abgewickelt werden, der Verhandlungspartner ist hier zumeist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Zu beachten sind hier materielle Schäden am Fahrzeug, ReparaturkostenWertminderung,
Nutzungsausfall sowie gleichermaßen Verdienstausfall, Kosten für Medikamente, für Heilbehandlung und ein angemessenes Schmerzensgeld für die Unfallfolgen.
Liegt ein Arbeits- oder Wegeunfall vor, ist zudem die Berufsgenossenschaft einzuschalten.

Beim Kauf oder Verkauf eines Kraftfahrzeugs sind das allgemeine Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Tritt nach dem Kauf eines Fahrzeugs ein Mangel auf, sollte der Verkäufer zunächst ordnungsgemäß zur Nachbesserung aufgefordert werden – später kann geprüft werden, ob dem Käufer die weiteren Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu stehen und welche Positionen hier genau geltend gemacht werden können. Gerne beraten wir Sie auch bei Problemen des Fahrzeugsleasings oder bei Ärger mit der Reparaturwerkstatt.

Zur Vertiefung stellen wir Ihnen eine nach Untergebieten getrennte Rechtsprechungsübersicht zur Verfügung: