Verkehrsstrafrecht

Straftaten im Straßenverkehr können schwerwiegende Konsequenzen haben – von Geldstrafen und Fahrverboten bis hin zu Freiheitsstrafen und dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Oft geht es dabei nicht nur um die strafrechtlichen Folgen, sondern auch um berufliche und private Einschränkungen.

In der Kanzlei bolwindokters verteidigen wir Sie in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Unser Ziel ist es, Strafen zu vermeiden oder zu minimieren, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten und die negativen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.

Typische Fälle im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Nötigung und gefährliches Überholen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bereits kleinere Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben – insbesondere, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.

Unfallflucht – Schnelles Handeln ist entscheidend

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten. Bereits geringfügige Sachschäden können zu einem Verfahren führen. Die Folgen reichen von Geldstrafen und Punkten in Flensburg bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen.

Wichtig: In vielen Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Intervention das Verfahren eingestellt oder eine Fahrerlaubnisentziehung abgewendet werden. Wenn Sie sich zu spät oder unüberlegt äußern, verschlechtern sich die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich.

Trunkenheit und Drogen am Steuer – Harte Strafen vermeiden

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird mit harten Sanktionen geahndet:

  • Ab 0,5 Promille: Fahrverbot, Geldstrafe und Punkte
  • Ab 1,1 Promille: Straftat mit Fahrerlaubnisentzug und MPU-Anordnung
  • Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen.

Wir prüfen, ob:

  • Messfehler oder Verfahrensfehler vorliegen
  • Eine Strafbarkeitsminderung möglich ist
  • Eine Verteidigung auf fehlenden Vorsatz oder Notwendigkeit einer MPU gestützt werden kann

Fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs

Nach Unfällen mit Personenschäden drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Hier sind nicht nur die strafrechtlichen Folgen relevant – es drohen Regressforderungen der Versicherer und zivilrechtliche Klagen.

Wir prüfen die Ermittlungsakte umfassend und analysieren:

  • ob Messgeräte und Beweismittel korrekt eingesetzt wurden
  • ob die Anhörung und Zeugenvernehmung rechtlich einwandfrei erfolgte
  • ob Ihre Rechte im Verfahren verletzt wurden

Warum bolwindokters?

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und kennt die Verfahren der Strafverfolgungsbehörden. Wir setzen auf eine aktive und durchsetzungsstarke Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Handeln Sie frühzeitig – je schneller Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.

Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt eines Strafbefehls oder einer Vorladung – wir verteidigen Ihre Interessen konsequent und professionell.