Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht sichert die Fairness im wirtschaftlichen Miteinander und schützt Unternehmen vor unlauterem Verhalten ihrer Mitbewerber. Es sorgt dafür, dass sich alle Marktteilnehmer an gleiche Regeln halten und der Wettbewerb auf sachlicher Grundlage stattfindet. In Deutschland ist das Wettbewerbsrecht vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – sei es durch irreführende Werbung, Nachahmung von Produkten oder gezielte Behinderung von Mitbewerbern – können erhebliche wirtschaftliche Schäden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenso können unabsichtliche Verstöße Abmahnungen, Vertragsstrafen oder gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Die Kanzlei bolwindokters berät und vertritt Sie umfassend in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts – sei es präventiv zur Vermeidung von Abmahnungen oder aktiv zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen unlauter handelnde Mitbewerber.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
1. Abmahnungen und Verteidigung
Wenn Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhält, ist schnelles Handeln gefragt. Wir:
- Prüfen die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit.
- Verhindern überhöhte Forderungen und vermeiden unnötige Kosten.
- Entwickeln eine fundierte Reaktion, die Ihre Interessen schützt und zugleich rechtliche Konflikte minimiert.
Ebenso helfen wir Ihnen, Mitbewerber abzumahnen, die sich durch unlautere Geschäftspraktiken einen unfairen Vorteil verschaffen.
2. Präventive Beratung zur Vermeidung von Verstößen
Durch unsere Beratung helfen wir Ihnen, wettbewerbsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere:
- Werbung und Marketingmaßnahmen (z. B. irreführende Aussagen oder Preiswerbung).
- Produktkennzeichnungen und Verkaufspraktiken.
- Vergleichende Werbung und Produktplatzierungen.
- Vermeidung von Nachahmungen und Verwechslungsgefahr.
Mit einer präventiven Prüfung schützen wir Ihr Unternehmen vor kostspieligen Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
3. Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
Wenn Ihre Mitbewerber sich wettbewerbswidrig verhalten, setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz konsequent durch. Dazu gehören:
- Untersagung unlauterer Geschäftspraktiken Ihrer Konkurrenten.
- Schadensersatz für entgangene Gewinne und wirtschaftliche Nachteile.
- Produktrückrufe und Vernichtung rechtswidriger Waren.
Auch in Fällen, in denen es um die gezielte Behinderung Ihres Unternehmens oder Verleumdung durch Mitbewerber geht, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Typische Verstöße im Wettbewerbsrecht
- Irreführende Werbung – z. B. falsche Angaben zu Produktmerkmalen, Preisaktionen oder Rabatten.
- Verunglimpfung von Mitbewerbern – unwahre Behauptungen oder rufschädigende Aussagen.
- Nachahmung von Produkten – Täuschung über die betriebliche Herkunft oder Ausnutzung des guten Rufs eines Mitbewerbers.
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen – unredliche Erlangung oder Weitergabe sensibler Informationen.
- Gezielte Behinderung – aktive Störung der Geschäftstätigkeit eines Mitbewerbers, z. B. durch Blockierung von Vertriebswegen.
Warum bolwindokters?
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Wettbewerbsrecht und begleitet Mandanten in sensiblen wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Wir setzen auf präventive Beratung, um Abmahnungen zu vermeiden, und sind zugleich erfahren in der Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.
Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab – Sie schützen auch den guten Ruf und die Marktstellung Ihres Unternehmens.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung im Wettbewerbsrecht – wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.