Förderung der Elektromobilität

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, soll der Kauf von Elektroautos staatlich gefördert werden. Die EU-Kommission hat inzwischen grünes Licht gegeben, die einschlägige Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Nun kann der sog. Umweltbonus, der jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert wird, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Das zu fördernde Elektroauto darf in seiner Basisausführung nicht mehr als 60.000 € netto kosten. Die Förderung wird so lange gewährt, bis der Fördertopf von 600 Millionen Euro leer ist, längstens jedoch bis 2019.

Hinweis: Weitere Infos hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de in der Rubrik Wirtschaftsförderung, Unterpunkt Elektromobilität (Umweltbonus). Hier stellt das Bundesamt auch ein elektronisches Antragsformular bereit und beantwortet häufig gestellte Fragen.
Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität“, das u. a. eine Verlängerung der Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge rückwirkend zum 1. 1. 2016 vorsieht (s. hierzu ebenfalls die letzte Ausgabe dieser Mandanten-Information), hat zum jetzigen Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.