Minijob-Zentrale: Geänderte Bankverbindung

25.05.2016 – Unternehmer, die Minijobber beschäftigen, müssen Sozialversicherungsbeiträge sowie Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale abführen. Dafür stehen verschiedene Bankverbindungen zur Verfügung. Aktuell macht die Mini-job-Zentrale darauf aufmerksam, dass ihr Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) nur noch bis zum 30. 4. 2016 für Überweisungen genutzt werden kann. Stattdessen sollte eine der folgenden Bankverbindungen verwendet werden:

Commerzbank AG, Cottbus, IBAN: DE86 1804 0000 0156 6066 00
Deutsche Bank AG, Cottbus, IBAN: DE60 1207 0000 0511 0382 00
Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE17 3005 0000 0000 6666 44