Steuerverfahrensrecht

Das Steuerverfahrensrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Durchsetzung des Steuerrechts und regelt das Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Unsere Kanzlei begleitet Sie umfassend in diesem hochkomplexen Bereich und steht Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen mit rechtlicher und strategischer Expertise zur Seite. Dabei verfolgen wir einen praxisorientierten Ansatz, der Ihre individuellen Anforderungen und Ziele in den Fokus stellt. Zu unseren besonderen Schwerpunkten im Steuerverfahrensrecht gehören:

1. Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Steuerliche Außenprüfungen, auch Betriebsprüfungen genannt, können für Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Prüfung – von der Vorbereitung über die Begleitung während der Prüfungsmaßnahmen bis hin zur Klärung strittiger Punkte. Ziel ist es, die steuerlichen Risiken zu minimieren und eine rechtssichere Position für Sie zu schaffen.

2. Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren
Sollten Entscheidungen der Finanzverwaltung nicht zu Ihren Gunsten ausfallen, übernehmen wir die Vertretung in Einspruchsverfahren und vor Finanzgerichten. Mit präzisen rechtlichen Argumenten und fundierter Vorbereitung setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv und nachhaltig durchzusetzen.

3. Verhandlung und Umsetzung steuerlicher Verträge und Vereinbarungen
In bestimmten Situationen können Verhandlungen mit den Finanzbehörden zielführend sein, etwa bei der Erstellung von verbindlichen Auskünften, tatsächlichen Verständigungen oder Steuerstundungsvereinbarungen. Wir begleiten Sie bei diesen Prozessen und achten darauf, dass die Ergebnisse rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet sind.

4. Beratung bei steuerlichen Haftungsrisiken
Geschäftsführer, Vorstände und andere Entscheidungsträger stehen häufig im Fokus steuerlicher Haftungsfragen. Wir analysieren die individuelle Haftungssituation, entwickeln Strategien zur Minimierung persönlicher Risiken und unterstützen Sie bei der Abwehr von Ansprüchen.

5. Unterstützung bei Selbstanzeigen und strafbefreienden Erklärungen
Die Abgabe einer Selbstanzeige oder strafbefreienden Erklärung erfordert höchste Präzision und Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Wir helfen Ihnen dabei, diesen sensiblen Prozess korrekt und diskret durchzuführen, um die angestrebte Straffreiheit zu erreichen.

Das Steuerverfahrensrecht ist ein dynamisches und detailreiches Rechtsgebiet, das neben rechtlicher Expertise auch ein tiefes Verständnis der steuerlichen Zusammenhänge erfordert. Mit unserer langjährigen Erfahrung und interdisziplinären Kompetenz sind wir Ihr verlässlicher Partner, um Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung bestmöglich zu vertreten.
Ziel, Umfang und Form unserer Beratung im Steuerverfahrensrecht bestimmen sich nach Ihren spezifischen Anliegen und Bedürfnissen – vertrauen Sie auf unsere maßgeschneiderte Unterstützung!