Alttag

Rettungsaktion Pferd

Auch ohne Reiter können Pferde zum Unfallopfer werden: so rutschte in Burgfelden (Baden-Württemberg) ein Pferd über 100 Meter einen Hang hinunter und blieb in einem Baum hängen. Während der Bergung brach auch noch der Baum ab und das Pferd rutschte weiter den Hang hinunter, bis es von der Feuerwehr auf einen Waldweg geführt werden konnte. Bei der Rettungsaktion kamen DRK, Bergwacht, Polizei und Feuerwehr, zuletzt noch ein Tierarzt zum Einsatz. Wer kommt für die Kosten solcher Rettungsaktionen auf?

Pferd und Besitzerin überlebten diesen Unfall zum Glück leicht- bzw. die Besitzerin sogar unverletzt. Die 33jährige Frau war mit ihrem Pferd spazieren gegangen und kam dabei zu nah an einen Abhang heran, das Pferd vertrat sich und rutschte ab. Der Tierarzt, welcher das Pferd nach der Bergung durch die Feuerwehrleute untersuchte, konnte abschließend nur leichte Verletzungen feststellen und die Frau ihr Pferd mit dem Anhänger in den heimischen Stall bringen lassen. Einen weiteren dramatischen Einsatz hatte die Feuerwehr im Steinachtal (Frankenwald), wo ein Pferd bei einem Ausritt kopfüber in einen Bach gestürzt war. Die Rettungskräfte mussten das Pferd beruhigen und es dann mithilfe eines Greifzuges, Hebekissen und Seilen bergen. In Eilsum (Ostfriesland) war eine Reiterin mit ihrem Pferd in einen Graben gerutscht, wo das Pferd im Schlamm versank. Der Kopf des Pferdes musste die ganze Zeit über Wasser gehalten werden, um es vor dem Ertrinken zu bewahren. Das Pferd musste mit einem Kran geborgen werden. Auch hier kamen Reiterin und Pferd ohne Verletzungen davon. Ein anderer schlimmer Unfall ereignete sich auf der Autobahn 23 bei Elmshorn. Ein Pferd war im Anhänger gestürzt und klemmte fest – die Autobahn musste in beiden Richtungen von der Polizei gesperrt werden, um die Rettungskräfte ihren Einsatz ungestört durchführen zu lassen. Ein Tierarzt spritzte ein Beruhigungsmittel, der Hänger wurde von der Autobahn gefahren und dann an einem sicheren Ort zunächst das noch stehende Pferd abgeladen, so dass das eingeklemmte Pferd sich schließlich eigenständig wiederaufrichten konnte. Bei zahlreichen weiteren Unfällen wie einem bei Glatteis abgerutschten Hänger, einem im Schlamm festliegenden oder in der Futterbox gestürzten Pferd kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Doch wer zahlt den Einsatz? Dies ist unterschiedlich, die Kostenträger sind zunächst die Städte und Gemeinden. Feuerwehreinsätze sind in der Regel kostenfrei, Ersatz gibt es nur in Ausnahmefällen, was wiederum in den einzelnen Landesgesetzen geregelt ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Ausnahmetatbestand, welcher den Ersatz von Tierrettungen beinhaltet. Etwas Anderes kann aber dann gelten, wenn der Einsatz vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Wenn der Einsatz aufgrund von höherer Gewalt wie Unwettern oder Brandbekämpfung notwendig wurde, ist er kostenfrei, Menschenrettungen ohnehin. Die Höhe der Gebühren werden vom Kostenträger festgelegt und variieren insofern auch von Kommune zu Kommune. In Oberfranken wehrte sich ein Pferdezüchter erfolglos vor Gericht gegen den Kostenbescheid für einen Polizeieinsatz, welcher dadurch verursacht worden war, dass Ponys aus einer Koppel ausgebrochen waren und drohten, auf eine nur wenige Meter entfernte Staatsstraße zu laufen. Die freiwillige Feuerwehr rückte zur Sicherheit aus, um die Ponys einzufangen. Vor Gericht wurde hauptsächlich darüber gestritten, ob die Einzäunung ordnungsgemäß war und das Verhalten des Tierhalters selbst zu dem Einsatz geführt hatte. In diesem Fall war der Landwirt in mehrfacher hinsichtlich verantwortlich, sowohl als Tierhalter als auch verhaltensbedingt und wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth zur Kostentragung von 240,00 Euro verurteilt (VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 08.12.2014, B 1 K 12.87). in Köln musste ein Hundehalter 157,66 Euro zahlen, weil die durch eine Zeugin herbeigerufene Feuerwehr 2 Hunde aus einem Auto befreite, welche durch ihren Halter dort der Mittagsonne ausgeliefert worden waren. Hier verurteilte das Gericht den Hundehalter wegen grober Pflichtverletzung zum Ersatz des Kostenaufwands für den Einsatz (VG Köln, 30.03.2022, 1 K 5519/20). In Osnabrück wiederum klagte ein Katzenbesitzer erfolgreich gegen den Kostenbescheid über die Bergung seiner (Freigänger) Katze, welche sich wenige hundert Meter von seinem Grundstück in einer verkehrsberuhigten Zone auf einem Baum befand und ein unbekannter Hinweisgeber die Einsatzkräfte herbeigerufen hatte – der Tierhalter selbst hatte hier keine Veranlassung zu dem Einsatz gegeben (VG Osnabrück, 30.06.2020, 6 A 90/18), welcher Kosten in Höhe von 222,90 Euro verursacht hatte. Eigene Versicherungen können für solche Fälle möglicherweise auch eintrittspflichtig sein, je nach Konstellation, Verursachung und Umständen – so z.B. die Betriebshaftpflicht bei entlaufenen Tieren von Landwirten, die private Haftpflichtversicherung bei menschlichem Versagen oder auch die eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bergungen. Diesbezüglich empfiehlt es sich einmal zu prüfen, ob die Bergung des Tieres in der eigenen Tierversicherung mitversichert ist! Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.