Unfallversicherung
BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 – IV ZR 288/12:
Schließen die AVB des Haftpflichtversicherers (hier Luftfahrzeugversicherung) die Eintrittspflicht für den Fall aus, dass bestimmte Erlaubnisse und Berechtigungen fehlen, so handelt es sich hierbei um eine sog. “ verhüllte Obliegenheit“.
Eine Leistungsfreiheit tritt daher (anders als bei einem Risikoausschluss) insbesondere nur dann ein, sofern dem Versicherungsnehmer ein Verschulden vorzuwerfen ist.
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 – IV ZR 279/08:
Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachte Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
BGH, Urteil vom 01. Juli 2008 – VI ZR 188/07:
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem Kennzeichen ein Teil löst, und hat der belgische Haftpflichtversicherer der den Auflieger ziehenden Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte regulierten Ansprüche der bei dem Unfall Geschädigten ausgeglichen, so besteht kein Ausgleichsanspruch des belgischen Versicherers gegen das Deutsche Büro Grüne Karte.