Rechtsberatung

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Themen- und Tätigkeitsschwerpunkte im anwaltlichen Bereich und lernen Sie gleich Ihre Ansprechpartner kennen...

Rechtsberatung Alttag

Versicherungsrecht

Heutzutage werden nahezu sämtliche in unserem Alltag vorkommenden Unglücksfälle, die einen Sach- oder Personenschaden zur Folge haben, über eigene oder fremde Versicherungen abgewickelt. Streitigkeiten kommen dabei oftmals über die Eintrittspflicht einer Versicherung überhaupt oder über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung auf. Auch Fragen des versicherungsvertraglichen Verhältnisses zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung selbst geben häufig Anlass zu Rechtsstreitigkeiten.

Neben dem allgemeinen Versicherungsvertrags- und Sachversicherungsrecht liegen die Schwerpunkte unserer versicherungsrechtlichen Tätigkeit insbesondere in den Schnittstellen mit dem Medizinrecht, dem Verkehrsrecht und dem Pferdesportrecht. Nur allzu oft greifen, gerade bei einem Unfall mit Personenschaden, Probleme dieser drei Bereiche ineinander – nahezu immer sind hier Versicherungen beteiligt. So befassen wir uns im Bereich der Personenversicherungen insbesondere mit den Kranken-, Krankentagegeld-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, im Bereich der Haftpflichtversicherungen mit der Berufshaftpflicht der Heilberufler, der Kraftfahrzeug- und Betriebshaftpflicht- sowie der Tierhalterhaftpflicht.

Zunächst gilt es bei einem Sach- oder Personenschaden immer die Haftungsfrage und somit auch den Eintritt einer Versicherung auf der Gegenseite zu klären. Dabei können Haftungsgründe z.B. ein ärztlicher Behandlungsfehler, die Verletzung einer allgemeinen oder besonderen Verkehrssicherungspflicht, die Fahrzeughalter– oder Fahrerhaftung sowie die Tierhalter- und Tierhüterhaftung sein. Ist die Haftungsfrage geklärt, müssen die einzelnen Schadenspositionen sorgfältig geprüft und geltend gemacht werden. Dies sind beim Personenschaden z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden. Bei der Bemessung von Sachschäden kommt man zumeist nicht ohne Sachverständigengutachten aus. Während sogenannte „Bagatellschäden“ bis 1000 Euro noch durch den einfachen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes belegt werden können, sind bei darüberliegenden Schäden Kfz-Sachverständigengutachten absoluter Standard und Grundlage jeder Schadenregulierung. Auch bei verunglückten Pferden kommt kaum eine Versicherung ohne fundiertes Wertgutachten eines Sachverständigen für Pferdezucht und -sport aus. Das Gleiche gilt für Umweltschäden, z.B. im Fischereirecht oder auch bei Sachschäden an Gebäuden.

Zudem stellen wir Ihnen eine nach Untergebieten getrennte Rechtsprechungsübersicht zur Verfügung: