Notar

Notar Michael Mink nimmt für Sie Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor.

Notariat Stempel Alttag

Grundstücke / Wohnungen

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie sind allein aufgrund der finanziellen Seite von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.

Folgende Aspekte regelt der Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
– Sicherung von Käufer und Verkäufer,
– Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
– Gewährleistung für Mängel,
– Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
– Aufteilung der Erschließungskosten und das
– Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).