Steuerberatung

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Steuern Alttag

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist (abgesehen von der Steuerfahndungsprüfung) der wohl stärkste Eingriff der Finanzverwaltung in die Sphäre eines Mandanten. Die Ergebnisse können verheerend sein – umso wichtiger ist professionelle Hilfe und Unterstützung. Durch Nachkalkulationen werden Schätzungsgrundlagen geschaffen, die man nur durch sachliches und fundiertes Argumentieren aus der Welt schaffen kann.

Die Begleitung durch unsere Kanzlei schafft die notwendige Waffengleichheit. Wir vertreten auch Mandanten bei Betriebsprüfungen, die bei uns nicht Steuermandant sind. In diesen Fällen stimmen wir uns eng mit dem steuerlichen Berater ab – insb. bei einem drohenden Steuerstrafverfahren sollte auf anwaltliche Begleitung nicht mehr verzichtet werden.

Aber auch bei einer normalen Außenprüfung gibt es enormen und stetigen Beratungsbedarf. Erstens kann jede Aussage und jedes Handeln des Betriebsinhabers oder freiberuflich tätigen Selbständigen ein Steuerstrafverfahren auslösen, und zweitens wissen die geprüften Betriebsinhaber selten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt (vertreten durch den Außenprüfer) Bescheid. So werden oft sensible Daten – die leicht falsch interpretiert werden können – ohne rechtliches Erfordernis der Finanzbehörde überlassen. Durch eine kompetente und ganzheitliche Rechtsberatung kann der Mandant vor oft erheblichen Nachteilen geschützt werden.


Interessante Entscheidungen zu diesem Thema:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 13.3.2013, X B 16/12: Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der Steuerpflichtige zur Dokumentation seiner Betriebseinnahmen die Erstellung von Kassenberichten wählt

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2011, XI R 5/10: Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 13.7.2010, V B 121/09: Nichtzulassungsbeschwerde – Beweiskraft der Buchführung – Schätzung von Besteuerungsgrundlagen – Sachentscheidung nach Beweislastgrundsätzen – Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde keine Divergenzentscheidung – Beweiswürdigung und Sachverhaltswürdigung des FG

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.6.2009, VIII R 80/06: Dateneinsichtsrecht der Finanzbehörden – Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten des Steuerpflichtigen bei Überschussrechnung – Form und Umfang – Verhältnismäßigkeit – Ermessen der Finanzbehörden