Lohnbuchführung
Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens stellt die Lohnbuchhaltung eine Besonderheit dar. So sind die verschiedensten Rechtsgrundlagen, wie Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt Arbeitsrecht für eine korrekte Lohnabrechnung maßgebend, andererseits sind auch tarifliche Regelungen unterschiedlicher Branchen sowie das Mindestlohngesetz zu beachten.
Die Kanzlei bolwindokters sichert korrekte und pünktliche Abrechnungen zu. Neben sehr qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter setzen wir eine zuverlässige und zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, die alle gesetzlichen Voraussetzungen im vollen Umfang erfüllt. Wegen der fortlaufenden Änderungen bzw. Anpassungen der Rechtsgrundlagen, werden unsere Sachbearbeiter für die Lohnabrechnung ständig aus- und weitergebildet.
Sofern Sie uns mit der Lohnbuchführung für Ihr Unternehmen beauftragt haben, sollten Sie die folgenden Formulare nutzen, um uns die Personaldaten von neuen Mitarbeitern zu übermitteln.
- Personalbogen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Personalbogen für geringfügig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung des Arbeitsvertrages oder des schriftlichen Nachweises gemäß Nachweisgesetz? In diesen Fällen steht Ihnen aus unserem Hause gerne Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Wenking, zur Verfügung.