Lohnbuchführung
Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens stellt die Lohnbuchhaltung eine Besonderheit dar. So sind die verschiedensten Rechtsgrundlagen, wie Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt Arbeitsrecht für eine korrekte Lohnabrechnung maßgebend, andererseits sind auch tarifliche Regelungen unterschiedlicher Branchen sowie das Mindestlohngesetz zu beachten.
Die Kanzlei bolwindokters sichert korrekte und pünktliche Abrechnungen zu. Neben sehr qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter setzen wir durchgängig DATEV-Software-Lösungen ein. Unsere Sachbearbeiter werden fortlaufend aus- und weitergebildet, um die fortlaufenden Änderungen und Anpassungen der Rechtsgrundlagen jederzeit umzusetzen.
Falls Ihr Unternehmen die HR-Prozesse mit eigenständiger Software für Personalverwaltung & Recruiting abbildet, prüfen wir gerne zusammen mit Ihnen die Möglichkeiten von IT-Schnittstellen. Dies optimiert Abläufe, senkt die Kosten und vermeidet Sollbruchstellen in der Kommunikation.
Hervorheben möchten wir an dieser Stelle die gute Zusammenarbeit mit personio. Bei Fragen hierzu stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.
Sofern Sie uns mit der Lohnbuchführung für Ihr Unternehmen beauftragt haben, sollten Sie die folgenden Formulare nutzen, um uns die Personaldaten von neuen Mitarbeitern zu übermitteln.
- Personalbogen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Personalbogen für geringfügig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung des Arbeitsvertrages oder des schriftlichen Nachweises gemäß Nachweisgesetz? In diesen Fällen steht Ihnen aus unserem Hause gerne Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Wenking, zur Verfügung.