Sozialrecht
Als wirtschaftsrechtlich aufgestellte Kanzlei betreuen wir sozialrechtliche Themen grundsätzlich aus der Sicht eines Arbeit- bzw. Auftraggebers.
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von GmbH-Geschäftsführern und weiteren Auftragsverhältnissen durch Werkverträge oder Honorarverträge mit freien Mitarbeitern und Subunternehmern bilden dabei sicherlich den Kernpunkt unserer Arbeit. Daher haben wir diesem Bereich aufgrund seiner Bedeutung einen gesondertem Punkt gewidmet: dem SV-Status.
Darüber hinaus begleiten wir Betriebsprüfungen gem. § 28p SGB IV unserer eigenen Steuermandanten (für über 50 Betriebe sind wir als Lohnabrechnungsstelle tätig) und stehen zusätzlich anderen Betrieben bei ungewünschten und manchmal auch unerwarteten Prüfungsfeststellungen zur Verfügung. Hier sind es hauptsächlich Steuerkanzleien ohne eigenes Anwaltsteam, die uns empfehlen.
Zwar werden dort häufig in noch größerem Ausmaße als bei uns Löhne für Mandanten abgerechnet – eine besondere Liebe zum Sozialversicherungsrecht ist allerdings selten zu spüren. Und das aus gutem Grund: Das Sozialversicherungsrecht gehört einfach nicht zu denjenigen Prüfungsgebieten, welche im Rahmen einer den Zugang zum Beruf eröffnenden, erfolgreich zu absolvierenden Steuerberaterprüfung bedeutsam sind. Nach § 37 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 8 StBerG gehören dazu neben dem steuerlichen Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht (Nr. 1) im Einzelnen genannte Materien des Steuerrechts (Nr. 2 bis 4). In Bezug auf das außersteuerliche Recht werden dagegen in Nr. 5 nur das „Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union“ sowie in Nr. 8 das „Berufsrecht“ angesprochen. Demgegenüber fehlt eine Regelung über das Sozialversicherungsrecht.
Diese Lücke füllen wir gerne durch unsere Anwälte aus und übernehmen bundesweit Anhörungsverfahren während einer laufenden Betriebsprüfung und/oder anschließend notwendige Widerspruchs- und Klageverfahren. Unser Vorteil gegenüber einer reinen Anwaltskanzlei: Als Lohnabrechnungsstelle kennen wir die Praxis.
Versicherte werden durch uns über das Referat Medizinrecht betreut, soweit es um die Rolle als Patient geht.