Steuerberatung

"Steuern" ist bei uns SteuerBERATUNG. Wir hören zu, stellen Fragen und erklären - ganz wie Sie es einfordern und wünschen.

Steuern Alttag

Finanzbuchführung

Die Buchführung ist die zahlenmäßige Erfassung aller betrieblichen Sachverhalte. Eine sorgfältige Buchführung ist die Grundlage für alle betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Je exakter und zeitnäher die Buchführung erstellt wird, desto klarer können die Auswertungen als Grundlage für Controlling und betriebliche Entscheidungsprozesse dienen. Die Buchführung und die aus ihr folgende Auswertungen sind daher von immenser Bedeutung für die Führung des Unternehmens. Durch die zeitnahe Reaktion auf betriebliche Veränderungen z.B. durch die rechtzeitige Anpassung von Steuervorauszahlungen und durch die Planung der zu erwartenden Steuerbelastung lassen sich unangenehme Überraschungen am Jahresende vermeiden. Ist eine unerwartete Steuernachzahlung hoch genug kann sie dem Fortbestand eines Unternehmens durchaus gefährden.

Die ordnungsmäßige Buchführung wird gerne unterschätzt. Doch bei Betriebsprüfungen werden Sie unsere Arbeit zu schätzen wissen. Die formell ordnungsmäßige Buchführung führt den Beweis für die sachliche Richtigkeit. § 158 AO lautet daher wie folgt: „Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden.“ Den vielen Überprüfungs- und Kontrollmechanismen der Finanzverwaltung können Sie also mit einer scharfen Waffe begegnen: Einer ordnungsmäßigen Buchführung.