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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begründung, das Leben und die Liquidation von Personengesellschaften sowie Körperschaften.

Die wichtigten Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind:

  • für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: §§ 705 ff. BGB
  • für Personenhandelsgesellschaften (OHG & KG): §§ 105 ff. HGB
  • für Partnerschaftsgesellschaften: PartGG
  • für Vereine: §§ 21 ff. BGB
  • für Aktiengesellschaften: AktG
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG
  • für Genossenschaften: GenG

Die Systematik des deutschen Gesellschaftsrechtes geht in seiner heutigen Form auf das BGB von 1896 (in Kraft seit 1900) und das HGB von 1897 zurück. Interessantes Detail am Rande: Das Recht der GmbH ist sogar noch älter. Mit dem GmbH-Gesetz betrat die die deutsche Gesetzgebung bereits 1892 juristisches Neuland.

Die Kanzlei bolwindokters vertritt und berät sowohl die Gesellschafter aber auch die bestellten gesetzlichen Vertreter der Gesellschafter. Mit Ausnahme von Ein-Personen-Gesellschaften ist bei einer Mehrzahl von Personen der Interessenkonflikt auch innerhalb einer Gesellschaft systemimmanent.