Rechtsberatung

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Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein großes Rechtsgebiet, welches verschiedenste juristische Disziplinen berührt, sowohl das Zivil- und Strafrecht als auch Verwaltungs- und Sozialrecht.

Einen großen klassischen Bereich des Medizinrechts stellt das Arzthaftungsrecht dar. Geschieht ein ärztlicher Kunstfehler, beraten wir gerne sowohl auf Patienten- als auch auf Ärzteseite. Auf Patientenseite muss zunächst sorgfältig der Sachverhalt erfasst und die komplette Behandlungsdokumentation angefordert werden. Sodann gilt es, dem Patienten unter Abwägung der Chancen und Risiken sowie unter Beachtung ökonomischer Gesichtspunkte einen Weg zur Durchsetzung seiner Rechte aufzuzeigen und ihn dabei zu unterstützen. Oftmals können hierbei auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen sowie das Schlichtungsverfahren vor den entsprechenden Ärztekammern hilfreiche Dienste leisten.

Auch auf Ärzteseite sollte auf Patientenbeschwerden seriös und souverän reagiert werden. Wichtig ist hier die sofortige Meldung der Angelegenheit bei der eigenen Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl für einen bestehenden Schaden des Patienten aufkommt als auch die Abwehr unberechtigter Vorwürfe übernimmt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, trägt die Berufshaftpflichtversicherung zudem die Anwaltskosten des Arztes sowie das komplette Prozessrisiko. Dies gilt allerdings nur für den Zivilprozess. Sollte es durch die Strafanzeige des Patienten zu einem Strafverfahren kommen, muss und sollte sich der Arzt selbst anwaltlich beraten und verteidigen lassen. Häufig stehen hier nicht nur der gute Ruf und eine Geld- oder Haftstrafe sondern auch die Zulassung und gar die Approbation und somit nicht zuletzt die Existenz auf dem Spiel.

Auf Patientenseite beraten wir auch in kranken- und pflegeversicherungsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Schwerbehindertenrecht.

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