Notar

Notar Michael Mink nimmt für Sie Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor.

Notariat Stempel Alttag

Testamente

Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält.

Das Testament kann als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass ein gemeinschaftliches Testament ausschließlich durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner errichtet werden kann.

Wenn das Testament nicht notariell, sondern eigenhändig errichtet werden soll, muss der gesamte Text des Testaments vom Testierenden eigenhändig aufgeschrieben, mit Orts- und Datumsangabe versehen und unterschrieben sein. Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig schreibt, mit Orts- und Datumsangabe versieht und beide Ehegatten die Erklärung unterschreiben.

Ein eigenhändiges Testament hat den Nachteil, dass der letzte Wille oft nicht eindeutig formuliert wird und diese Unsicherheiten zu Streit unter den Erben führen kann. Weiterhin erfolgt keine rechtliche Beratung, die jedoch dringend zu empfehlen ist, da viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Erblasser unbekannt sind. Ein notarielles Testament wird vom Amtsgericht bzw. Notar in amtliche Verwahrung genommen und damit sichergestellt, dass die Verfügung des Erblassers nach dem Tod auch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Aus diesen Gründen ist in jedem Falle eine notarielle Beratung und Beurkundung zu empfehlen.